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Energieausweis online erstellen

Energieausweise nach aktueller GEG

Häufige Fragen zum Verbrauchsausweis Gewerbe


Weiterführende Infrormationen:
Informationen zum Verbrauchsausweis
Verbrauchsausweis Gewerbe
Statistiken zum Verbrauchsausweis Gewerbe


Warum gibt es die Unterscheidung zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

Die neue Energieeinsparverordnung brachte die stufenweise Einführung des Energieausweises am 1. Juli 2008 mit sich. Gemäß EnEV kann der Energieausweis mit zwei unterschiedlichen Berechnungsmethoden erstellt werden. Mit der einfachen verbrauchsbasierten Methode (Verbrauchsausweis) oder der etwas umfangreicheren bedarfsbasierten Methode (Bedarfsausweis).

Der Gesetzgeber wollte Vermietern oder Verkäufern von Immobilien eine einfache Möglichkeit bieten den Energieausweis zu erstellen. Bei Vermietung und Verkauf kann daher der einfache Verbrauchsausweis erstellt werden. Nur bei Neubau, Sanierung und Erweiterung ist der umfangreichere Bedarfsausweis nötig.

Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung sowie Beleuchtung, Belüftung und Klimatisierung an.

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Was hat es mit dem Energieverbrauchskennwert auf sich?

Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, wird der tatsächliche Energieverbrauch für die Beheizung des Gebäudes mithilfe eines standortbezogenen Klimafaktors bereinigt.

So führt beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der tatsächliche Energieverbrauch in einem Gebäude kann aufgrund des Witterungseinflusses vom Energieverbrauchskennwert abweichen.

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Was ist für die Berechnung zur Erstellung eines Verbrauchsausweises für Gewerbeobjekte relevant?

Ob Gaststätten, Hotels, Bürogebäude, Verwaltungsbauten, Produktionsstätten, Schulen, Krankenhäuser oder Werkstätten – bei dem Verbrauchsausweis für gewerblich genutzte Objekte wird nicht nur der Verbrauch für Heizung, Lüftung und Warmwasser bei der Berechnung mit einbezogen, sondern auch der Aufwand für Kühlung und Klimatisierung sowie Beleuchtung.

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Von welchen Faktoren werden die Werte im Verbrauchsausweis geprägt?

Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist stark vom individuellen Nutzungsverhalten abhängig. Wird in einem energetisch schlechten Gebäude kaum geheizt, so kann der Energieausweis trotzdem sehr gut ausfallen.

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In welchen Fällen stimmen die angegebenen Energieverbrauchswerte nicht mit den auf dem Energieausweis angegebenen Werten überein?

Laut Energieeinsparverordnung muss eine Witterungsbereinigung des Energieverbrauchs für Heizung erfolgen, die die anerkannten Regeln der Technik in einem entsprechenden Verfahren zur Ermittlung des Energieverbrauchskennwertes berücksichtigt.

Zu beachten gelten dabei der Einfluss der Witterung in den jeweiligen Zeitabschnitten (Abrechnungs- oder Kalenderjahr; zeitliche Bereinigung) sowie die verschiedenen Gegebenheiten bei der Witterung einmal am Standort des Gebäudes und außerdem am Standort „Würzburg“, der als beispielhaft für Deutschland in punkto Klimabereinigung gilt.

Wir analysieren Folgendes:

  • Den Gebäudestandort an einer offiziellen Wetterstation (anhand der Postleitzahl feststellbar);
  • Die Zeitabschnitte, die für die Ermittlung des Energieverbrauchskennwerts ausschlaggebend sind
  • Die Klimafaktoren für die Wetterstation
  • Den Energieverbrauchskennwert als Durchschnittswert (Bedingt durch die Klimafaktoren, kann es sowohl zu höheren als auch zu niedrigeren Energieverbrauchskennwerten kommen)

Ich habe in den Heizölabrechnungen nur Zeiträume, die länger oder kürzer als ein Jahr sind. Kann ich trotzdem den Verbrauchsausweis beantragen?

Ja. Solange insgesamt der Zeitraum drei Jahre beträgt. Eine sinnvolle Aufteilung in drei gleichmäßige Heizperioden muß rechnerisch erfolgen.

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Welche Konsequenzen hat ein schlechter Energiekennwert?

Energieausweise sind ausschließlich Informationsquelle. Laut Energieeinsparungsgesetz kann man auch bei unzureichenden Kennwerten keinesfalls zur Gebäudemodernisierung genötigt werden.

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Bei mir fehlt die Seite 2 des Verbrauchsausweises. Wurde die etwa vergessen?

Nein. Die Seite Energiebedarfskennwert gibt es beim Verbrauchsausweis nicht. Sie wird nur für den Bedarfsausweis benötigt.

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Welche Vorteile bietet der Verbrauchsausweis?

Der Verbrauchsausweis ist preisgünstig und setzt in der Regel einfach nur die Beauftragung von Ihrer Seite über unsere Homepage voraus.

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Gibt es auch Nachteile beim Verbrauchsausweis?

Ja. Der Kennwert ist immer abhängig vom individuellen Nutzungsverhalten und kann dadurch ungünstig ausfallen. Die Qualität von Gebäudehülle und Anlagentechnik wird bei der Beurteilung außer Acht gelassen. Außerdem erfolgt auch keine Berechnung der CO2-Emissionen.

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Wie lange ist der Energieausweis gültig?

10 Jahre, beginnend mit dem Ausstellungsdatum. Diese Regelung gilt sowohl für den Energieverbrauchsausweis als auch für den Energiebedarfsausweis.

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Gilt der Energieausweis – erstellt vom Ingenieurbüro Cornelsen – bundesweit?

Ja. Der Energieausweis, der von uns, dem Ingenieurbüro Cornelsen, erstellt wird, gilt bundesweit. Bei der Wahl des Ausstellers ist es unerheblich, aus welchem Bundesland dieser kommt. Sie können sich als Immobilienbesitzer für Qualität entscheiden und bei uns – dem Ingenieurbüro Cornelsen – Ihren Energieausweis bestellen, gleichgültig, in welchem Bundesland Sie ansässig sind.

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Wie fand der energetische Vergleich von Gebäuden in der Zeit vor der Novellierung der EnEV im Jahr 2007 statt

Vor Einführung des Energieausweises gab es den sogenannten Energiesparnachweis, dieser war aber je nach Bundesland etwas unterschiedlich strukturiert. Einen bundesweit einheitlichen Energieausweis gab es vorher nicht. Daher konnte man Gebäude vor Novellierung der EnEV nicht so gut vergleichen.

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Müssen die im Energieausweis dargestellten Modernisierungsmaßnahmen realisiert werden?

Der Energieausweis dient zur Information, die angegebenen sind Empfehlungen, aber keine Verordnungen.

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Wer muss den Energieausweis bezahlen, wenn eine einzelne Wohnung verkauft oder vermietet werden soll und eine Eigentümergemeinschaft Gebäudebesitzer des Mehrfamilienhauses ist?

In Eigentümergemeinschaften in einem Mehrfamilienhaus muss der verkaufs- oder vermietungswillige Eigentümer sich darum kümmern, dass der Energieausweis für potenzielle Käufer oder Mieter vorliegt. Dieser ist jedoch nicht allein für die Kosten zur Erstellung des Energieausweises zuständig. Laut aktueller Energieeinsparverordnung (EnEV) sind die Kosten von der Eigentümergemeinschaft zu tragen.

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