Hintergrund - Rollen Architektenpapier

Energieausweis online erstellen

Energieausweise nach aktueller GEG

Energieausweis Pflicht bei Vermietung, Verkauf, Neubau, Modernisierung

Häufige Fragen zum Bedarfsausweis Gewerbe


Weiterführende Infrormationen:
Informationen zum Bedarfsausweis
Bedarfsausweis Gewerbe


Warum gibt es die Unterscheidung zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

Die neue En­er­gie­ein­spar­ver­ord­nung brachte die stufenweise Einführung des En­er­gie­aus­wei­ses am 1. Juli 2008 mit sich. Gemäß EnEV kann der Energieausweis mit zwei un­ter­schied­li­chen Be­rech­nungs­me­tho­den erstellt werden. Mit der einfachen ver­brauchs­ba­sier­ten Methode (Verbrauchsausweis) oder der etwas umfangreicheren be­darfs­ba­sier­ten Methode (Bedarfsausweis).

Der Verbrauchsausweis für Gewerbegebäude gibt den En­er­gie­ver­brauch pro m² Nutzfläche in den vergangenen drei Jahren für Heizung, Kühlung, Belüftung und Beleuchtung an. Bei Vermietung und Verkauf ist der Verbrauchsausweis ausreichend. Es kommt jedoch häufiger vor, daß keine lückenlosen Ver­brauchs­ab­rech­nu­gen vorliegen oder zu große Leerstände vorhanden sind.

Für diesen Fall oder bei Neubau und Modernisierung kommt der Bedarfsausweis Gewerbe zum Tragen. Die bedarfsbasierte Berechnung ist unabhängig von Ver­brauchs­ab­rech­nun­gen und kann anhand von Gebäudeplänen erstellt werden.

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Wozu ist der Energieausweis relevant?

Als Ge­bäu­de­ei­gen­tü­mer erfüllt man mit dem Vorlegen eines En­er­gie­aus­wei­ses bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie die Nachweispflicht. Die energetischen Werte lassen sich mit denen bei Immobilien ähnlicher Art vergleichen.

Durch die Analyse zur Erstellung eines En­er­gie­aus­wei­ses werden die energetischen Stärken und Schwächen deutlich und Sie als Ge­bäu­de­ei­gen­tü­mer haben die Chance, durch entsprechende Sa­nie­rungs­maß­nah­men die Energiebilanz zu verbessern. Außerdem können mit geeigneten En­er­gie­spar­maß­nah­men die Betriebskosten reduziert werden.

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Was ist ein Bedarfsausweis?

Der Bedarfsausweis wird bei Nicht­w­ohn­ge­bäu­den anhand eines Mehr­zo­nen­mo­dells erstellt. Dabei werden Zonen un­ter­schied­li­cher Nutzung und Konditionierung definiert. Der Dämmzustand der Gebäudehülle (Dach, Außenwände, Fußbode, Fenster), der Wirkungsgrad der Anlagentechnik (Heizung, Klimatisierung, Belüftung) sowie die Beleuchtung des Gebäudes fließen in die Berechnung ein. Berücksichtigt werden die Verwendung regenerativer Energien wie Wärmepumpen oder Solarenergie. Durch vorgegebene Randbedingungen ist der Bedarfsausweis unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten.

Die En­er­gie­ef­fi­zi­enz des verwendeten Energieträgers fließt über den Pri­mär­ener­gief­ak­tor in das Endergebnis mit ein.

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Was muss bei dem Bedarfsausweis für Gewerbeobjekte insbesondere berücksichtigt werden?

Beim Bedarfsausweis für gewerbliche Immobilien wird neben dem Heiz­ener­gie­be­darf zusätzlich der Energiebedarf für Beleuchtung, Belüftung und Klimatisierung ermittelt. Auch müssen die Zonen un­ter­schied­li­cher Nutzung sinnvoll berücksichtigt werden.

Der Bedarfsausweis für Objekte im gewerblichen Bereich muss alle Nutzungszonen mit prozentualem Anteil an der Ge­samt­nutz­flä­che auflisten sowie qualifiziert erstellte Mo­der­ni­sie­rungs­vor­schlä­ge enthalten.

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Ist zur Erstellung eines be­darfs­ba­sier­ten Energieausweis ein Vor-Ort-Termin angesagt?

Eine Vor-Ort-Be­ge­hung ist dann nötig, wenn keine Arich­tek­ten­plä­ne und Baubeschreibung vorgelegt werden können. Bei einem Vor-Ort-Termin werden die Daten zur Gebäudehülle aufgenommen und die vorhandene technische Ge­bäu­de­aus­rüs­tung (TGA) begutachtet

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Wann ist die Beantragung eines Be­darfs­aus­wei­ses sinnvoll bzw. zu empfehlen?

Wenn mehr als 10 % der beheizten Gebäudefläche dauerhaft leer stehen, wenn verhältnismäßig hohe En­er­gie-Ver­brauchs­wer­te zu verzeichnen sind, wenn komplexe Gebäude fundiert bewertet werden müssen oder wenn für das Gebäude die CO2-Emissionen ausgewiesen werden sollen – in all diesen Fällen ist die Erstellung eines Be­darfs­aus­wei­ses sinnvoll.

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Wann ist der Bedarfsausweis nach EnEV auszustellen?

Der Bedarfsausweis ist laut En­er­gie­ein­spar­ver­ord­nung auszustellen, wenn keine Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre vorgelegt werden können oder wenn die Leer­stands­zei­ten zu hoch sind. Auch wenn die Verbräuche nicht eindeutig durch Unterzähler den entsprechenden Zonen zugeordnet werden können.

Auch bei Neubau bzw. Sanierung und Erweiterung ist der Bedarfsausweis Pflicht.

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Energieausweis online erstellen - Bedarfsausweis Gewerbe
Bedarfsausweis Gewerbe

  • Aktuelle Grundriss- und Ansichtspläne werden für die Zonierung benötigt.
  • Baubeschreibung (z.B. aus der Baugenehmigung) mit Angabe der verwendeten Baustoffe und TGA.
  • Angabe vom Baujahr der Heizung, Gebäude und Klimaanlage.
  • Bedarfsausweis Gewerbe bei allen Nicht­w­ohn­ge­bäu­den möglich (kann immmer verwendet werden).

Welche Vorteile habe ich, wenn ich den be­darfs­ba­sier­ten Energieausweis vom Ingenieurbüro Cornelsen ausstellen lasse?

Mit uns – dem Ingenieurbüro Cornelsen – haben sie kompetente und unabhängige Ansprechpartner. Die Sach­ver­stän­di­gen unseres Teams verfügen über Praxiserfahrung von über 10 Jahren und detaillierte Fachkenntnisse.

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Gibt es Gebäude, die eine Ausnahme bilden bei den beschriebenen Anlässen zur Erstellung eines En­er­gie­aus­wei­ses?

Ja, kleine Gebäude, die kleiner sind als 50 m², Gebäude die weniger als vier Monate im Jahr beheizt werden, denk­mal­ge­schütz­te Gebäude und Kirchen bilden genau diese Ausnahme. Auch unbeheizte Gebäude und Betriebsgebäude zur Haltung von Tieren o.ä. benötigen keinen Energieausweis.

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In welchem Gesetzestext sind die Regelungen zu Ausstellung, Aussehen und Inhalt des En­er­gie­aus­wei­ses zu finden?

Das Aussehen, die Berechnung und Ausstellung des En­er­gie­aus­wei­ses sind in Deutschland in den Regelungen der En­er­gie­ein­spar­ver­ord­nung (EnEV) und des Gesetzes zur Einsparung von Energie in Gebäuden festgelegt. Die aktuelle EnEV 2014 ist am 13. November 2013 in Kraft getreten. Rechtliche Grundlage für den Energieausweis bildet die Richtlinie 2002/91/EG des europäischen Parlaments.

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Bei mir fehlt die Seite 3 des Be­darfs­aus­wei­ses. Wurde die etwa vergessen?

Nein. Diese Seite gibt es beim Bedarfausweis nicht. Sie wird nur für den Verbrauchsausweis benötigt.

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Wie lange ist der Energieausweis gültig?

10 Jahre, beginnend mit dem Aus­stel­lungs­da­tum. Diese Regelung gilt sowohl für den En­er­gie­ver­brauchs­aus­weis als auch für den En­er­gie­be­darfs­aus­weis.

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In welchen Fällen verliert der Bedarfsausweis seine Gültigkeit?

Die Ausstellung eines neuen Be­darfs­aus­wei­ses ist erforderlich bei Erweiterung der beheizten Nutzfläche um mehr als 50 %, oder Dämmung oder Austausch von mehr als 10% der Ge­samt­bau­teil­flä­che eines Außenbauteils oder wenn die hinzukommende Nutzfläche größer als 50 m² ist.

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Gilt der Energieausweis – erstellt vom Ingenieurbüro Cornelsen – bundesweit?

Ja. Der Energieausweis, der von uns, dem Ingenieurbüro Cornelsen, erstellt wird, gilt bundesweit. Bei der Wahl des Ausstellers ist es unerheblich, aus welchem Bundesland dieser kommt. Sie können sich als Im­mo­bi­li­en­be­sit­zer für Qualität entscheiden und bei uns – dem Ingenieurbüro Cornelsen – Ihren Energieausweis bestellen, gleichgültig, in welchem Bundesland Sie ansässig sind.

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Energieausweis online erstellen - Bedarfsausweis Gewerbe
Bedarfsausweis Gewerbe

  • Aktuelle Grundriss- und Ansichtspläne werden für die Zonierung benötigt.
  • Baubeschreibung (z.B. aus der Baugenehmigung) mit Angabe der verwendeten Baustoffe und TGA.
  • Angabe vom Baujahr der Heizung, Gebäude und Klimaanlage.
  • Bedarfsausweis Gewerbe bei allen Nicht­w­ohn­ge­bäu­den möglich (kann immmer verwendet werden).

Was kostet ein Bedarfsausweis?

Für den be­darfs­ba­sier­ten Energieausweis muss eine detaillierte Gesamtaufnahme mit Erstellung eines 3D Modells des Gebäudes inkl. Zonierung erfolgen. Da die Gewerbeobjekte sehr unterschiedlich sind sollten Sie bei uns ein individuelles Angebot anfordern. Für sehr kleine Gewerbeflächen (z.B. in Mischgebäuden) können ca. 300 € inkl MwSt. veranschlagt werden.

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Sind bei Mischgebäuden mit Gewerbeanteil noch zusätzliche Angaben erforderlich?

Ja, bei Mischgebäuden müssen zwei Energieausweise ausgestellt werden. Der Bedarfsausweis Gewerbe für den Nichtwohnteil und der Bedarfsausweis Wohngebäude für den Wohnteil des Gebäudes. Folgende zusätzliche Daten werden für den Gewerbeteil benötigt: Die Art der Gebäudenutzung, die Variante der Lüftung und Klimatisierung (falls vorhanden) sowie der Stromverbrauch der vergangenen drei Jahre für Beleuchtung, Lüftung, Kühlung/ Klimatisierung.

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Wie fand der energetische Vergleich von Gebäuden in der Zeit vor der Novellierung der EnEV im Jahr 2007 statt?

Vor Einführung des En­er­gie­aus­wei­ses gab es den sogenannten En­er­gie­spar­nach­weis, dieser war aber je nach Bundesland etwas unterschiedlich strukturiert. Einen bundesweit einheitlichen Energieausweis gab es vorher nicht. Daher konnte man Gebäude vor Novellierung der EnEV nicht so gut vergleichen.

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Müssen die im Energieausweis dargestellten Mo­der­ni­sie­rungs­maß­nah­men realisiert werden?

Der Energieausweis dient zur Information, die angegebenen sind Empfehlungen, aber keine Verordnungen.

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Wer muss den Energieausweis bezahlen, wenn eine einzelne Wohnung verkauft oder vermietet werden soll und eine Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft Gebäudebesitzer des Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses ist?

In Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten in einem Mehr­fa­mi­li­en­haus muss der verkaufs- oder ver­mie­tungs­wil­li­ge Eigentümer sich darum kümmern, dass der Energieausweis für potenzielle Käufer oder Mieter vorliegt. Laut aktueller En­er­gie­ein­spar­ver­ord­nung (EnEV) sind die Kosten von der Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft zu tragen.

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Energieausweis online erstellen - Bedarfsausweis Gewerbe
Bedarfsausweis Gewerbe

  • Aktuelle Grundriss- und Ansichtspläne werden für die Zonierung benötigt.
  • Baubeschreibung (z.B. aus der Baugenehmigung) mit Angabe der verwendeten Baustoffe und TGA.
  • Angabe vom Baujahr der Heizung, Gebäude und Klimaanlage.
  • Bedarfsausweis Gewerbe bei allen Nicht­w­ohn­ge­bäu­den möglich (kann immmer verwendet werden).
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