Weiterführende Infrormationen:
– Informationen zum
Bedarfsausweis
– Bedarfsausweis
Gewerbe
Die neue Energieeinsparverordnung brachte die stufenweise Einführung des Energieausweises am 1. Juli 2008 mit sich. Gemäß EnEV kann der Energieausweis mit zwei unterschiedlichen Berechnungsmethoden erstellt werden. Mit der einfachen verbrauchsbasierten Methode (Verbrauchsausweis) oder der etwas umfangreicheren bedarfsbasierten Methode (Bedarfsausweis).
Der Verbrauchsausweis für Gewerbegebäude gibt den Energieverbrauch pro m² Nutzfläche in den vergangenen drei Jahren für Heizung, Kühlung, Belüftung und Beleuchtung an. Bei Vermietung und Verkauf ist der Verbrauchsausweis ausreichend. Es kommt jedoch häufiger vor, daß keine lückenlosen Verbrauchsabrechnugen vorliegen oder zu große Leerstände vorhanden sind.
Für diesen Fall oder bei Neubau und Modernisierung kommt der Bedarfsausweis Gewerbe zum Tragen. Die bedarfsbasierte Berechnung ist unabhängig von Verbrauchsabrechnungen und kann anhand von Gebäudeplänen erstellt werden.
Als Gebäudeeigentümer erfüllt man mit dem Vorlegen eines Energieausweises bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie die Nachweispflicht. Die energetischen Werte lassen sich mit denen bei Immobilien ähnlicher Art vergleichen.
Durch die Analyse zur Erstellung eines Energieausweises werden die energetischen Stärken und Schwächen deutlich und Sie als Gebäudeeigentümer haben die Chance, durch entsprechende Sanierungsmaßnahmen die Energiebilanz zu verbessern. Außerdem können mit geeigneten Energiesparmaßnahmen die Betriebskosten reduziert werden.
Der Bedarfsausweis wird bei Nichtwohngebäuden anhand eines Mehrzonenmodells erstellt. Dabei werden Zonen unterschiedlicher Nutzung und Konditionierung definiert. Der Dämmzustand der Gebäudehülle (Dach, Außenwände, Fußbode, Fenster), der Wirkungsgrad der Anlagentechnik (Heizung, Klimatisierung, Belüftung) sowie die Beleuchtung des Gebäudes fließen in die Berechnung ein. Berücksichtigt werden die Verwendung regenerativer Energien wie Wärmepumpen oder Solarenergie. Durch vorgegebene Randbedingungen ist der Bedarfsausweis unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten.
Die Energieeffizienz des verwendeten Energieträgers fließt über den Primärenergiefaktor in das Endergebnis mit ein.
Beim Bedarfsausweis für gewerbliche Immobilien wird neben dem Heizenergiebedarf zusätzlich der Energiebedarf für Beleuchtung, Belüftung und Klimatisierung ermittelt. Auch müssen die Zonen unterschiedlicher Nutzung sinnvoll berücksichtigt werden.
Der Bedarfsausweis für Objekte im gewerblichen Bereich muss alle Nutzungszonen mit prozentualem Anteil an der Gesamtnutzfläche auflisten sowie qualifiziert erstellte Modernisierungsvorschläge enthalten.
Eine Vor-Ort-Begehung ist dann nötig, wenn keine Arichtektenpläne und Baubeschreibung vorgelegt werden können. Bei einem Vor-Ort-Termin werden die Daten zur Gebäudehülle aufgenommen und die vorhandene technische Gebäudeausrüstung (TGA) begutachtet
Wenn mehr als 10 % der beheizten Gebäudefläche dauerhaft leer stehen, wenn verhältnismäßig hohe Energie-Verbrauchswerte zu verzeichnen sind, wenn komplexe Gebäude fundiert bewertet werden müssen oder wenn für das Gebäude die CO2-Emissionen ausgewiesen werden sollen – in all diesen Fällen ist die Erstellung eines Bedarfsausweises sinnvoll.
Der Bedarfsausweis ist laut Energieeinsparverordnung auszustellen, wenn keine Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre vorgelegt werden können oder wenn die Leerstandszeiten zu hoch sind. Auch wenn die Verbräuche nicht eindeutig durch Unterzähler den entsprechenden Zonen zugeordnet werden können.
Auch bei Neubau bzw. Sanierung und Erweiterung ist der Bedarfsausweis Pflicht.
Mit uns – dem Ingenieurbüro Cornelsen – haben sie kompetente und unabhängige Ansprechpartner. Die Sachverständigen unseres Teams verfügen über Praxiserfahrung von über 10 Jahren und detaillierte Fachkenntnisse.
Ja, kleine Gebäude, die kleiner sind als 50 m², Gebäude die weniger als vier Monate im Jahr beheizt werden, denkmalgeschützte Gebäude und Kirchen bilden genau diese Ausnahme. Auch unbeheizte Gebäude und Betriebsgebäude zur Haltung von Tieren o.ä. benötigen keinen Energieausweis.
Das Aussehen, die Berechnung und Ausstellung des Energieausweises sind in Deutschland in den Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Gesetzes zur Einsparung von Energie in Gebäuden festgelegt. Die aktuelle EnEV 2014 ist am 13. November 2013 in Kraft getreten. Rechtliche Grundlage für den Energieausweis bildet die Richtlinie 2002/91/EG des europäischen Parlaments.
Nein. Diese Seite gibt es beim Bedarfausweis nicht. Sie wird nur für den Verbrauchsausweis benötigt.
10 Jahre, beginnend mit dem Ausstellungsdatum. Diese Regelung gilt sowohl für den Energieverbrauchsausweis als auch für den Energiebedarfsausweis.
Die Ausstellung eines neuen Bedarfsausweises ist erforderlich bei Erweiterung der beheizten Nutzfläche um mehr als 50 %, oder Dämmung oder Austausch von mehr als 10% der Gesamtbauteilfläche eines Außenbauteils oder wenn die hinzukommende Nutzfläche größer als 50 m² ist.
Ja. Der Energieausweis, der von uns, dem Ingenieurbüro Cornelsen, erstellt wird, gilt bundesweit. Bei der Wahl des Ausstellers ist es unerheblich, aus welchem Bundesland dieser kommt. Sie können sich als Immobilienbesitzer für Qualität entscheiden und bei uns – dem Ingenieurbüro Cornelsen – Ihren Energieausweis bestellen, gleichgültig, in welchem Bundesland Sie ansässig sind.
Für den bedarfsbasierten Energieausweis muss eine detaillierte Gesamtaufnahme mit Erstellung eines 3D Modells des Gebäudes inkl. Zonierung erfolgen. Da die Gewerbeobjekte sehr unterschiedlich sind sollten Sie bei uns ein individuelles Angebot anfordern. Für sehr kleine Gewerbeflächen (z.B. in Mischgebäuden) können ca. 300 € inkl MwSt. veranschlagt werden.
Ja, bei Mischgebäuden müssen zwei Energieausweise ausgestellt werden. Der Bedarfsausweis Gewerbe für den Nichtwohnteil und der Bedarfsausweis Wohngebäude für den Wohnteil des Gebäudes. Folgende zusätzliche Daten werden für den Gewerbeteil benötigt: Die Art der Gebäudenutzung, die Variante der Lüftung und Klimatisierung (falls vorhanden) sowie der Stromverbrauch der vergangenen drei Jahre für Beleuchtung, Lüftung, Kühlung/ Klimatisierung.
Vor Einführung des Energieausweises gab es den sogenannten Energiesparnachweis, dieser war aber je nach Bundesland etwas unterschiedlich strukturiert. Einen bundesweit einheitlichen Energieausweis gab es vorher nicht. Daher konnte man Gebäude vor Novellierung der EnEV nicht so gut vergleichen.
Der Energieausweis dient zur Information, die angegebenen sind Empfehlungen, aber keine Verordnungen.
In Eigentümergemeinschaften in einem Mehrfamilienhaus muss der verkaufs- oder vermietungswillige Eigentümer sich darum kümmern, dass der Energieausweis für potenzielle Käufer oder Mieter vorliegt. Laut aktueller Energieeinsparverordnung (EnEV) sind die Kosten von der Eigentümergemeinschaft zu tragen.
Vielen Dank, dass sie sich die Zeit nehmen ein Support Ticket zu erstellen. Wir werden uns schnellstmöglich um ihre Angelegenheit kümmern. Hier können sie alle Details eintragen und uns ihr Problem schildern.