Hintergrund - Rollen Architektenpapier

Energieausweis online erstellen

Energieausweise nach aktueller GEG

Welcher Energieausweis ist der richtige?

Machen Sie hier den Online Check, welcher Energieausweis der richtige ist:

Falls Sie nicht wissen sollten welchen Energieausweis Sie benötigen, können Sie hier ganz einfach den Gebäudetyp und die entsprechende Maßnahme angeben und bekommen als Ergebnis, den für Sie pasenden Energieausweis angezeigt.

Welcher Energieausweis Widget
Gebäudetyp
Anlass
Baujahr
Wohneinheiten
Sanierungsstatus

Bei Vermietung und Verkauf Ihres Wohnhauses ist der Verbrauchsausweis Wohngebäude ausreichend

In den meisten Fällen können Sie bei Vermietung oder Verkauf Ihrer Immobilie den einfacheren Energieausweis erstellen lassen. Dieser Ausweis ist verbrauchsorientiert und benötigt als Berechnungsgrundlage 3 zusammenhängende Jahre der Heizenergieabrechnugen des Gebäudes. Wenn Ihnen also diese 3 Abrechnugsjahre vorliegen, und es gab dazwischen keine grundlegenden Sanierungsmaßnahmen bzw. Heizungsaustausch, dann steht der Dateneingabe nichts im Wege. Laut GEG (vormals EnEV) gibt es nur eine rechtliche Ausnahme, bei der es nicht zulässig ist einen Verbrauchsausweis bei Vermietung und Verkauf zu verwenden. Dies ist dann der Fall, wenn Ihr Gebäude gänzlich unsaniert ist, vor 1978 gebaut wurde und weniger als 5 Wohneinheiten besitzt. In diesem Fall oder bei unvollständigen Verbrauchsabrechnungen (z.B. bei Leerstand), kann der Bedarfsausweis Wohngebäude erstellt werden.


Bei Neubau, Modernisierung, Änderung oder Erweiterung Ihres Wohnhauses benötigen Sie den Bedarfsausweis für Wohngebäude

Im der aktuellen GEG ist geregelt, wie bei Änderungen im Baubestand zu verfahren ist. In §46-51 des GEG ist festgelegt welche Mindestanforderungen bei Änderungen, Erweiterungen und Ausbau eingehalten werden müssen. Außerdem wird beschrieben unter welchen Voraussetzungen ein Bedarfsausweis erstellt werden muß. Dies ist z.B. nicht der Fall wenn nur einzelne Bauteile wie Dach, Außenwand und Fenster erneuert werden oder die Erweiterung < 50 m² ist. Dann muß nur ein Bauteilnachweis geführt werden.Bei Austausch der Heizungsanlage muß in jedem Fall ein Bedarfsausweis erstellt werden. Es kann auch vorkommen, daß bei Einzelmaßnahmen eine komplette Bedarfsberechnung durchgeführt werden muss wenn der Bauteilnachweis die EnEV-Anforderungen nicht erfüllt. Bei genehmigungspflichtigen Neubaumaßnahmen ist es vorgeschrieben vor Baubeginn einen GEG-Nachweis (früher Wärmeschutznachweis) zu erstellen. Aus der GEG-Berechnung kann später nach Fertigstellung der Bedarfsausweis erstellt werden. In § 15-19 des GEG ist geregelt welche Anforderungen für Wohngebäude eingehalten werden müssen.


Folgende Dokumente und Informationen werden für den Bedarfsbausweis benötigt:

  • Grundriss- und Ansichtspläne sowie Baubeschreibung.
  • Die wärmeübertragenden Umfassngsflächen wie Dach, Außenwand, Fenster, Kellerdecke bzw. Boden werden aus den Plänen ermittelt.
  • Auch das Gebäudevolumen zur Ermittlung der energetischen Gebäudenutzfläche und die verschiedenen Nutzungszonen werden aus den Plänen erhoben.
  • Die verwendete Heizungsanlage mit den Wärmeübergabekomponenten (Heizkörper, Fußbodenheizung, etc) sowie Energieträger und Kessel werden aus der Baubeschreibung oder aus den Angaben des Bauherren herangezogen.

Sollten Sie den Bedarfsausweis nur für Vermietung und Verkauf benötigen, dann können Sie den Ausweis bei uns auch online erstellen lassen. Die Eingabedaten werden dann nach einem vereinfachten Verfahren erhoben.


Bei Vermietung und Verkauf Ihres Gewerbegebäudes benötigen Sie den Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude (Gewerbe)

Bei Vermietung oder Verkauf Ihrer Gewerbeimmobilie können Sie den einfacheren Energieausweis erstellen lassen. Der gewerbliche Verbrauchsausweis benötigt als Berechnungsgrundlage den Stromverbrauch und den Heizenergieverbrauch des Gebäudes. Es werden 3 zusammenhängende Jahre der Heizenergieabrechnugen und der Stromabrechnung des Gebäudes benötigt. Wenn Ihnen also diese 3 Abrechnugsjahre vorliegen und die Verbräuche lassen sich eindeutig zuordnen, dann steht der Dateneingabe nichts im Wege.Es dürfen keine grundlegenden Sanierungsmaßnahmen bzw. Heizungsaustausch während dieses Zeitraums durchgeführt worden sein. Wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, oder keine vollständigen Verbrauchsabrechnungen vorliegen (z.B. bei Leerstand), dann kann alternativ der Bedarfsausweis Nichtwohngebäude (Gewerbe) erstellt werden.


Bei Neubau, Modernisierung, Änderung oder Erweiterung Ihres Gewerbegebäudes benötigen Sie den Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude (Gewerbe)

In §46-51 des GEG ist festgelegt welche Mindestanforderungen bei Änderungen, Erweiterungen und Ausbau eingehalten werden müssen. Außerdem wird beschrieben unter welchen Voraussetzungen ein Bedarfsausweis erstellt werden muß. Dies ist z.B. nicht der Fall wenn nur einzelne Bauteile wie Dach, Außenwand und Fenster erneuert werden oder die Erweiterung < 50 m² ist. Dann muß nur ein Bauteilnachweis geführt werden.Bei Austausch der Heizungsanlage muß in jedem Fall ein Bedarfsausweis erstellt werden. Es kann auch vorkommen, daß bei Einzelmaßnahmen eine komplette Bedarfsberechnung durchgeführt werden muss wenn der Bauteilnachweis die EnEV-Anforderungen nicht erfüllt.Bei Neubauten ist es vorgeschrieben vor Baubeginn einen GEG-Nachweis (früher Wärmeschutznachweis) zu erstellen. Aus der GEG-Berechnung kann später nach Fertigstellung der Bedarfsausweis erstellt werden. Im §18-19 des GEG ist geregelt welche Anforderungen für Nichtwohngebäude eingehalten werden müssen.


Folgende Dokumente und Informationen werden für den Bedarfsausweis benötigt:

  • Grundriss- und Ansichtspläne sowie Baubeschreibung.
  • Die wärmeübertragenden Umfassngsflächen wie Dach, Außenwand, Fenster, Kellerdecke bzw. Boden werden aus den Plänen ermittelt.
  • Auch das Gebäudevolumen zur Ermittlung der energetischen Gebäudenutzfläche und die verschiedenen Nutzungszonen werden aus den Plänen erhoben.
  • Die verwendete Heizungsanlage mit den Wärmeübergabekomponenten (Heizkörper, Fußbodenheizung, etc) sowie Energieträger und Kessel werden aus der Baubeschreibung oder aus den Angaben des Bauherren herangezogen.
  • Anlagentechnik zu Kühlung und Lüftung der entsprechenden Nutzungszonen müssen definiert sein.
  • Die verwendete Beleuchtung der verschiedenen Nutzungszonen wird ebenfalls herangezogen

Sollten Sie den Bedarfsausweis nur für Vermietung und Verkauf benötigen, dann können Sie den Ausweis bei uns auch online erstellen lassen. Die Eingabedaten werden dann nach einem vereinfachten Verfahren erhoben.