Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis ist der berechnete Energieausweis: Gebäudehülle, Fenster und Anlagentechnik ergeben nach DIN V 18599 den Energiebedarf, unabhängig davon, wer im Gebäude wohnt oder arbeitet. Er ist für jeden Anlass zulässig und bei Neubau, größerer Sanierung und kleinen Altbauten vorgeschrieben. Für Wohngebäude ab 115 €, für Nichtwohngebäude ab 500 €. Die Preise enthalten Mehrwertsteuer, Prüfung durch einen Diplom-Ingenieur und Registrierung beim DIBt.

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Was der Bedarfsausweis ist

Der Bedarfsausweis bilanziert das Gebäude, wie es gebaut ist: U-Werte von Wand, Dach, Boden und Fenstern, Wärmebrücken, Luftdichtheit, die Wirkungsgrade von Erzeugung, Speicherung, Verteilung und Übergabe der Heizung, Warmwasser und Lüftung. Bei Nichtwohngebäuden kommen Kühlung und Beleuchtung je Nutzungszone hinzu. Das Verfahren ist die Monatsbilanz nach DIN V 18599 mit Normnutzung und Referenzklima; das Ergebnis sind Endenergie- und Primärenergiebedarf je Quadratmeter und Jahr, der Vergleich mit dem Referenzgebäude des Gesetzes und die Modernisierungsempfehlungen nach § 84 GModG.

Weil das Nutzerverhalten herausgerechnet ist, lassen sich Gebäude miteinander vergleichen und Sanierungsmaßnahmen bewerten. Dafür braucht der Ausweis mehr Eingaben als der Verbrauchsausweis. Unser Grundriss-Editor und die Vorschläge nach Baujahr halten den Aufwand für ein Wohnhaus bei etwa einer halben Stunde.

Wann der Bedarfsausweis vorgeschrieben ist

  • Neubau und größere Sanierung: § 80 Absatz 1 und 2 GModG verlangen den Ausweis auf Grundlage der Berechnung, die auch dem GEG-Nachweis zugrunde liegt.
  • Kleine Altbauten: Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, die nicht auf das Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung gebracht wurden (§ 80 Absatz 3 GModG).
  • Fehlende Verbrauchsdaten: nach Leerstand, Umbau oder Eigentümerwechsel ohne vollständige Abrechnungen.
  • Nichtwohngebäude ab 2027: Das Gebäudemodernisierungsgesetz lässt für Verkauf, Vermietung und Aushang nur noch den Bedarfsausweis zu, mit Effizienzklassen A bis G und Angaben nach DIN/TS 18599:2025-10. Bestehende Ausweise bleiben gültig.

Für alle anderen Fälle ist der Bedarfsausweis zulässig und oft die bessere Wahl: bei Sanierungsabsicht, bei Streit über den Kennwert und immer dann, wenn der Ausweis das Gebäude und nicht die Bewohner beschreiben soll. Welcher Ausweis für Ihren Anlass gilt, zeigt der Online-Check; was 2027 ändert, die Seite Energieausweis ab 2027.

Was wir von Ihnen brauchen

Wohngebäude

  • Adresse, Baujahr, Wohnfläche, Zahl der Wohnungen und Geschosse
  • Außenmaße und Geschosshöhen für den Grundriss-Editor oder Pläne zum Hochladen
  • Aufbau und Dämmung von Außenwand, Dach, Kellerdecke oder Bodenplatte; Fenster mit Verglasung
  • Heizung, Warmwasser, Lüftung und Solaranlage mit Baujahr und Energieträger
  • Fotos von Fassade, Dach und Heizung

Nichtwohngebäude

  • Adresse, Baujahr, Nettogrundfläche und die Nutzungen im Gebäude mit ihren Flächen
  • Grundrisse, Schnitte und Ansichten oder Außenmaße für den Editor
  • Bauteilaufbauten, Fenster, Tore und Fassaden
  • Heizung und Warmwasser je Zone, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Kälteerzeugung, Beleuchtung und Regelung
  • Fotos von Fassade, Dach, Technikräumen und typischen Räumen

Fehlende Angaben ersetzen wir, wo das Gesetz es erlaubt, durch die Vorgaben der Bekanntmachung zur Datenaufnahme im Bestand, etwa Aufbauten nach Baujahr und Anlagenkennwerte nach Typ. Ein Vor-Ort-Termin ist in der Regel nicht nötig. Nach dem Absenden prüft ein Diplom-Ingenieur Geometrie, Bauteile und Anlagentechnik, registriert den Ausweis beim DIBt und schickt das PDF.

Preise

  • Wohngebäude: ab 115 €, ab 5 Wohnungen mit XL-Zuschlag; mit Beratung oder als Offline-Aufnahme in höheren Stufen.
  • Nichtwohngebäude: ab 500 € bis 500 m² Nutzfläche und drei Zonen direkt online, darüber Angebot mit Festpreis und Termin.

Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer und DIBt-Registrierung; jede Stufe im Vergleich zeigt die Seite Energieausweis-Kosten. Wer den Bedarfsausweis für den Bauantrag braucht, findet das passende Produkt unter GEG-Nachweis. Der Ausweis entsteht dann nach Fertigstellung aus derselben Berechnung.

Zum Vertiefen

Stand: 16.10.2026. Fachlich geprüft von Dipl.-Ing. (FH) Jens Cornelsen, Energieausweis-Aussteller seit 2007.