Häufige Fragen zum Bedarfsausweis
- Wofür braucht man einen Energieausweis?
- Warum gibt es die Unterscheidung zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?
- Was ist ein Bedarfsausweis?
- Primärenergiebedarf, was ist das?
- Was kostet ein Bedarfsausweis?
- Wie lange ist der Energieausweis gültig?
- Gilt der vom Ingenieurbüro Cornelsen erstellte Energieausweis bundesweit?
- In welchen Fällen verliert der Bedarfsausweis seine Gültigkeit?
- Wann ist ein Bedarfsausweis sinnvoll, auch wenn er nicht Pflicht ist?
- Welchen Energieausweis brauche ich für Modernisierungen am Haus?
- Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?
- Sind bei Mischgebäuden mit Gewerbeanteil zusätzliche Angaben erforderlich?
- Ist für den Bedarfsausweis ein Vor-Ort-Termin nötig?
- Bei mir fehlt die Seite 3 des Bedarfsausweises. Wurde die vergessen?
- Müssen die Modernisierungsempfehlungen umgesetzt werden?
- Welche Gebäude brauchen keinen Energieausweis?
- Wer stellt den Bedarfsausweis beim Ingenieurbüro Cornelsen aus?
- Wer bezahlt den Energieausweis in einer Eigentümergemeinschaft?
- Was ändert sich 2027 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz?
Weiterführende Informationen:
– Informationen zum Bedarfsausweis
– Bedarfsausweis Wohngebäude
Wofür braucht man einen Energieausweis?
Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung erfüllt der Eigentümer mit dem Energieausweis seine Vorlagepflicht nach § 80 GModG. Interessenten können damit Gebäude ähnlicher Art energetisch vergleichen. Für den Eigentümer zeigt die Analyse, wo das Gebäude Energie verliert und mit welchen Maßnahmen sich Energiebilanz und Betriebskosten verbessern lassen.
Bei Neubau und bei größeren Änderungen mit Gesamtbilanz ist nach Abschluss der Arbeiten ein Bedarfsausweis auszustellen; die Baubehörde kann ihn verlangen. Werden nur einzelne Bauteile erneuert, genügt der Bauteilnachweis, ein neuer Energieausweis ist dann nicht nötig.
Warum gibt es die Unterscheidung zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?
Der Energieausweis wurde ab dem 1. Juli 2008 stufenweise eingeführt, von Anfang an mit zwei Berechnungswegen: dem einfachen verbrauchsbasierten Verbrauchsausweis und dem umfangreicheren bedarfsbasierten Bedarfsausweis.
Der Gesetzgeber wollte Vermietern und Verkäufern einen einfachen Weg bieten. Bei sanierten Gebäuden und bei Gebäuden mit Bauantrag ab November 1977 genügt deshalb der Verbrauchsausweis. Nur bei kleinen unsanierten Altbauten sowie bei Neubau und größeren Änderungen ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Was ist ein Bedarfsausweis?
Der Bedarfsausweis wird unter genormten Randbedingungen berechnet und ist unabhängig vom Nutzerverhalten. Grundlage sind der Dämmzustand der Gebäudehülle (Dach, Außenwände, Fußboden, Fenster) sowie die Anlagentechnik für Heizung und Warmwasser. Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Wärmepumpen und Solaranlagen gehen in die Bilanz ein.
Die Energieeffizienz des verwendeten Energieträgers fließt über den Primärenergiefaktor in das Ergebnis ein.
Primärenergiebedarf, was ist das?
Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die „Vorkette“ der eingesetzten Energieträger, also Gewinnung, Umwandlung und Verteilung von Heizöl, Gas, Strom oder erneuerbaren Energien.
Besonders niedrig fällt er aus, wenn erneuerbare Energien wie Solarenergie, Umweltwärme oder Biomasse das Gebäude versorgen. Am Primärenergiebedarf lässt sich ablesen, wie umweltfreundlich ein Gebäude beheizt wird.
Was kostet ein Bedarfsausweis?
Erfassen Sie das Gebäude selbst im geführten Formular, kostet der Bedarfsausweis für ein Wohngebäude 115 € inklusive Mehrwertsteuer. Mit telefonischer Beratung sind es 175 €. Senden Sie uns Pläne und Baubeschreibung und übernehmen wir die gesamte Aufnahme, sind es 295 €. Alle Stufen und Zusatzleistungen stehen unter Energieausweis Kosten.
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum (§ 79 Absatz 3 GModG), beim Bedarfsausweis ebenso wie beim Verbrauchsausweis.
Gilt der vom Ingenieurbüro Cornelsen erstellte Energieausweis bundesweit?
Ja. Der Energieausweis ist bundesrechtlich geregelt und gilt in jedem Bundesland, unabhängig vom Sitz des Ausstellers. Jeder Ausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert.
Bedarfsausweis Wohngebäude
- Heizungsanlage, Baujahr von Gebäude und Heizung und die Grundrissgeometrie werden erfasst.
- Für fehlende Bauteilangaben schlägt der Editor den typischen Aufbau des Baujahrs vor.
- Bedarfsausweis bei allen Gebäuden möglich; die Berechnung ist umfangreicher und besser vergleichbar.
In welchen Fällen verliert der Bedarfsausweis seine Gültigkeit?
Wenn das Gebäude so geändert wird, dass eine Gesamtbilanz nach § 38 GModG aufgestellt wird, oder wenn es um mehr als 50 m² beheizte Fläche erweitert wird (§ 80 Absatz 2 GModG). Nach einer umfassenden Sanierung, einem Anbau oder einem Dachausbau ist der Ausweis deshalb neu auszustellen. Werden nur einzelne Bauteile erneuert, bleibt er gültig.
Wann ist ein Bedarfsausweis sinnvoll, auch wenn er nicht Pflicht ist?
Wenn mehr als 10 Prozent der beheizten Fläche dauerhaft leer stehen, wenn die Verbräuche auffällig hoch sind, wenn ein komplexes Gebäude fundiert bewertet werden soll oder wenn eine Sanierung ansteht. Der Bedarfsausweis zeigt, welcher Bauteil welchen Anteil an den Verlusten hat, und liefert damit die Grundlage für die Planung.
Welchen Energieausweis brauche ich für Modernisierungen am Haus?
Den Bedarfsausweis. Er bewertet die Substanz statt des Heizverhaltens der Bewohner und zeigt, wo sich eine Maßnahme lohnt. Die erhobenen Daten lassen sich später in einer Energieberatung weiterverwenden. Nach einem Heizungstausch empfehlen wir ihn auch dann, wenn keine Modernisierungspflicht besteht: Für die neue Anlage liegen noch keine drei Verbrauchsjahre vor, ein Verbrauchsausweis würde die alte Heizung bewerten.
Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?
Bei Neubau, bei größeren Änderungen mit Gesamtbilanz und bei Erweiterungen um mehr als 50 m² beheizte Fläche (§ 80 Absatz 1 und 2 GModG). Bei Verkauf und Vermietung ist er Pflicht für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gedämmt sind. Er ist außerdem der einzige Weg, wenn keine drei zusammenhängenden Verbrauchsjahre vorliegen.
Ab dem 1. Januar 2027 entfällt die Regel für kleine Altbauten.
Sind bei Mischgebäuden mit Gewerbeanteil zusätzliche Angaben erforderlich?
Ja. Bei einem Mischgebäude werden in der Regel zwei Energieausweise ausgestellt: der Bedarfsausweis Gewerbe für den Nichtwohnteil und der Bedarfsausweis Wohngebäude für den Wohnteil. Für den Gewerbeteil brauchen wir zusätzlich die Art der Nutzung, die Art der Lüftung und Klimatisierung, falls vorhanden, sowie den Stromverbrauch der vergangenen drei Jahre für Beleuchtung, Lüftung und Kühlung.
Ist für den Bedarfsausweis ein Vor-Ort-Termin nötig?
Nein. § 83 GModG erlaubt dem Aussteller, die Angaben des Eigentümers zu verwenden, solange kein Anlass für Zweifel besteht. Sie erfassen das Gebäude online, wir prüfen die Eingaben anhand der Fotos und auf Plausibilität. Möchten Sie die Aufnahme nicht selbst machen, laden Sie in der Offline-Stufe Pläne und Baubeschreibung hoch.
Bei mir fehlt die Seite 3 des Bedarfsausweises. Wurde die vergessen?
Nein. Die Seite mit dem erfassten Energieverbrauch gibt es nur im Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis füllt stattdessen die Seite mit dem berechneten Energiebedarf.
Müssen die Modernisierungsempfehlungen umgesetzt werden?
Nein. Die Empfehlungen informieren darüber, welche Maßnahmen sich für das Gebäude lohnen. Eine Pflicht zur Umsetzung begründen sie nicht.
Bedarfsausweis Wohngebäude
- Heizungsanlage, Baujahr von Gebäude und Heizung und die Grundrissgeometrie werden erfasst.
- Für fehlende Bauteilangaben schlägt der Editor den typischen Aufbau des Baujahrs vor.
- Bedarfsausweis bei allen Gebäuden möglich; die Berechnung ist umfangreicher und besser vergleichbar.
Welche Gebäude brauchen keinen Energieausweis?
Kleine Gebäude mit nicht mehr als 50 m² Nutzfläche, Ferienhäuser, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden, Kirchen und andere Gebäude für Gottesdienste, unbeheizte Gebäude und Betriebsgebäude zur Tierhaltung (§ 79 Absatz 4 GModG und § 2 GModG). Baudenkmäler sind bis zum 31. Dezember 2026 befreit; ab 2027 brauchen auch sie bei Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis.
Wer stellt den Bedarfsausweis beim Ingenieurbüro Cornelsen aus?
Dipl.-Ing. (FH) Jens Cornelsen, ausstellungsberechtigt nach § 88 GModG und seit 2007 auf Energieausweise spezialisiert. Die Berechnung läuft über unseren eigenen Rechenkern nach DIN V 18599; jede Eingabe wird vor der Ausstellung geprüft. Mehr dazu unter Energieausweis-Aussteller.
Wer bezahlt den Energieausweis in einer Eigentümergemeinschaft?
Der Energieausweis gilt für das ganze Gebäude. Der verkaufs- oder vermietungswillige Eigentümer muss dafür sorgen, dass er vorliegt; in der Regel lässt ihn die Verwaltung für das Haus ausstellen. Die Kosten trägt dann die Eigentümergemeinschaft, und jeder Eigentümer im Haus kann den Ausweis verwenden.
Was ändert sich 2027 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz?
Der Bedarfsausweis bleibt bei Neubau und größeren Änderungen Pflicht und wird für Nichtwohngebäude bei Verkauf und Vermietung der einzige Ausweis. Gerechnet wird ab dem 1. Januar 2027 nach DIN/TS 18599:2025-10, der Ausweis wird maschinenlesbar ausgestellt und nennt zusätzlich absolute Werte in Megawattstunden. Einzelheiten stehen unter Energieausweis ab 2027.
Bedarfsausweis Wohngebäude
- Heizungsanlage, Baujahr von Gebäude und Heizung und die Grundrissgeometrie werden erfasst.
- Für fehlende Bauteilangaben schlägt der Editor den typischen Aufbau des Baujahrs vor.
- Bedarfsausweis bei allen Gebäuden möglich; die Berechnung ist umfangreicher und besser vergleichbar.
Stand: 16.10.2026. Fachlich geprüft von Dipl.-Ing. (FH) Jens Cornelsen, Energieausweis-Aussteller seit 2007.
Verbrauchsausweis Wohnen
Der schnelle Ausweis für Verkauf und Vermietung.
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- Bis Ende 2026: ab 5 Wohnungen, Baujahr ab 1978 oder saniert