Hintergrund - Rollen Architektenpapier

Energieausweis online erstellen

Energieausweise nach aktueller GEG

Häufige Fragen zum Bedarfsausweis


Weiterführende Infrormationen: – Informationen zum BedarfsausweisBedarfsausweis Wohngebäude

Wofür braucht man einen Energieausweis?

Als Gebäudeeigentümer erfüllt man mit dem Vorlegen eines Energieausweises bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie die Nachweispflicht. Die energetischen Werte lassen sich bei Immobilien ähnlicher Art vergleichen. Durch die Analyse zur Erstellung eines Energieausweises werden die energetischen Stärken und Schwächen deutlich und Sie als Gebäudeeigentümer haben die Chance, durch entsprechende Sanierungsmaßnahmen die Energiebilanz zu verbessern. Außerdem können mit geeigneten Energiesparmaßnahmen die Betriebskosten reduziert werden.

Bei Neubau, Sanierung und Erweiterung muß ebenfalls ein Energieausweis erstellt werden. In diesen Fällen muß man den Bedarfsausweis nach Abschluss der Maßnahme auf Nachfrage bei der Baubehörde vorlegen. Es soll sichergestellt werden, daß alle EnEV-Anforderungswerte eingehalten werden. Bei Einzelmaßnahmen (Erneuerung einzelner Bauteile) benötigt man in der Regel keinen Bedarfsausweis sondern kann einen EnEV-Bauteilnachweis vorlegen.

zum Anfang

Warum gibt es die Unterscheidung zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

Die neue Energieeinsparverordnung brachte die stufenweise Einführung des Energieausweises am 1. Juli 2008 mit sich. Gemäß EnEV kann der Energieausweis mit zwei unterschiedlichen Berechnungsmethoden erstellt werden. Mit der einfachen verbrauchsbasierten Methode (Verbrauchsausweis) oder der etwas umfangreicheren bedarfsbasierten Methode (Bedarfsausweis).

Der Gesetzgeber wollte Vermietern oder Verkäufern von Immobilien eine einfache Möglichkeit bieten den Energieausweis zu erstellen. Bei sanierten Gebäuden oder Gebäuden mit Baualter nach 1977  kann daher der einfache Verbrauchsausweis erstellt werden. Nur bei alten unsanierten Gebäuden ist der umfangreiche Bedarfsausweis nötig.

Bei Neubau, Sanierung und Erweiterung wird in jedem Fall der Bedarfsausweis benötigt.

zum Anfang

Was ist ein Bedarfsausweis?

Der Bedarfsausweis wird anhand standardisierter Randbedingungen erstellt und ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Berechnungsgrundlage ist der Dämmzustand der Gebäudehülle (Dach, Außenwände, Fußbode, Fenster) sowie der Wirkungsgrad der Heizungsanlage. Bei Verwendung von mechanischer Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung, wird die zurückgewonnene Wärme über einen Faktor berücksichtigt. Auch findet die Verwendung regenerativer Energien wie Wärmepumpen oder Solarenergie entsprechende Berücksichtigung.

Die Energieeffizienz des verwendeten Energieträgers fließt über den Primärenergiefaktor in das Endergebnis mit ein.

zum Anfang

Primärenergiebedarf, was ist das?

Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien).

Der Primärenergiebedarf fällt dann besonders niedrig aus, wenn Erneuerbare Energien (Solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse) für die Energieversorgung im Gebäude eingesetzt werden. Am Primärenergiebedarf können Verbraucher erkennen, wie umweltfreundlich ihr Gebäude ist.

zum Anfang

Was kostet ein Bedarfsausweis?

Wenn Sie als Eigentümer oder Bevollmächtigter die Datenerhebung selbst durchführen, dann ist es möglich den Bedarfsausweis bei uns für 135€ inkl.​MwSt. zu erstellen. Dafür müssen Sie technische und geometrische Daten zum Gebäude über unsere Eingabemaske zur Verfügung stellen. Wir empfehlen die Online-Eingabe für Personen die vom Fach sind bzw. über genug Erfahrung verfügen.

Für den bedarfsbasierten Energieausweis muss eine detaillierte Gesamtaufnahme des Gebäudes erfolgen. Daher bieten wir Ihnen diese Leistung als Service an. Wenn Sie uns Architektenpläne und Baubeschreibung übermitteln, dann können wir Ihnen den Bedarfsausweis zwischen 195€ inkl.​MwSt. (einfache Wohnebäude) und 297€ inkl.​MwSt. (kompliziertere Wohnebäude) erstellen.

zum Anfang

Wie lange ist der Energieausweis gültig?

10 Jahre, beginnend mit dem Ausstellungsdatum. Diese Regelung gilt sowohl für den Energieverbrauchsausweis als auch für den Energiebedarfsausweis.

zum Anfang

Gilt der Energieausweis – erstellt vom Ingenieurbüro Cornelsen – bundesweit?

Ja. Der Energieausweis, der von uns, dem Ingenieurbüro Cornelsen, erstellt wird, gilt bundesweit. Bei der Wahl des Ausstellers ist es unerheblich, aus welchem Bundesland dieser kommt. Sie können sich als Immobilienbesitzer für Qualität entscheiden und bei uns – dem Ingenieurbüro Cornelsen – Ihren Energieausweis bestellen, gleichgültig, in welchem Bundesland Sie ansässig sind.

zum Anfang

Energieausweis online erstellen - Bedarfsausweis
Bedarfsausweis Wohngebäude

  • Die verwendete Heizungsanlage (Standardkessel, Brennwertkessel, etc.) muß eingegeben werden.
  • Grundrissgeometrie sowie Baujahr Heizung und Gebäude müssen eingegeben werden.
  • Bedarfsausweis bei allen Gebäuden möglich. Die Berechnung ist umfangreicher und besser vergleichbar.

In welchen Fällen verliert der Bedarfsausweis seine Gültigkeit?

Die Ausstellung eines neuen Bedarfsausweises ist erforderlich bei Erweiterung der beheizten Nutzfläche um mehr als 50 %, oder Dämmung oder Austausch von mehr als 10% der Gesamtbauteilfläche eines Außenbauteils oder wenn die hinzukommende Nutzfläche größer als 50 m² ist.

zum Anfang

Wann ist die Beantragung eines Bedarfsausweises sinnvoll bzw. zu empfehlen?

Wenn mehr als 10 % der beheizten Gebäudefläche dauerhaft leer stehen, wenn verhältnismäßig hohe Energie-Verbrauchswerte zu verzeichnen sind, wenn komplexe Gebäude fundiert bewertet werden müssen oder wenn für das Gebäude die CO2-Emissionen ausgewiesen werden sollen – in all diesen Fällen ist die Erstellung eines Bedarfsausweises sinnvoll.

zum Anfang

Welchen Energiausweis brauche ich für Modernisierungen am Haus?

Wer sein Gebäude modernisieren möchte, benötigt ebenfalls einen Energieausweis. Bei den Planungen muss zwingend der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis) bedacht werden. Die unverzügliche, umfassende Energieberatung ist oft im Vorfeld nicht möglich. Deshalb sollte erst einmal ein Bedarfsausweis erstellt werden. Dadurch erhalten Sie einen Überblick über das mögliche Einsparpotenzial – z. B. bei der Heizung. Die Erhebungsdaten des Energieausweises können später in die Energieberatung integriert werden. Auch wenn Sie nur Nutzer Ihres Gebäudes sind und Sie kein Modernisierungsvorhaben planen, bietet der Energieausweis viele Vorteile. Schließlich erhalten Sie mit diesem Dokument einen Überblick zur aktuellen energetischen Situation und zum möglichen Einsparpotenzial. Bei zahlreichen Gebäuden ist ein Einsparpotenzial bei den Energiekosten von 60% und mehr möglich.

zum Anfang

Wann ist der Bedarfsausweis nach EnEV auszustellen?

Der Bedarfsausweis ist laut Energieeinsparverordnung auszustellen, wenn keine Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre vorgelegt werden können und wenn neue Wärmeschutzberechnungen für das Gebäude vorgenommen werden. Auch bei unsanierten Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten und Baujahr vor 1978 oder bei Neubau bzw. Sanierung und Erweiterung ist der Bedarfsausweis Pflicht.

zum Anfang

Sind bei Mischgebäuden mit Gewerbeanteil noch zusätzliche Angaben erforderlich?

Ja, bei Mischgebäuden müssen zwei Energieausweise ausgestellt werden. Der Bedarfsausweis Gewerbe für den Nichtwohnteil und der Bedarfsausweis Wohngebäude für den Wohnteil des Gebäudes. Folgende zusätzliche Daten werden für den Gewerbeteil benötigt: Die Art der Gebäudenutzung, die Variante der Lüftung und Klimatisierung (falls vorhanden) sowie der Stromverbrauch der vergangenen drei Jahre für Beleuchtung, Lüftung, Kühlung/ Klimatisierung.

zum Anfang

Ist zur Erstellung eines bedarfsbasierten Energieausweis ein Vor-Ort-Termin angesagt?

Eine Vor-Ort-Begehung ist dann nötig, wenn keine Arichtektenpläne und Baubeschreibung vorgelegt werden können. Bei einem Vor-Ort-Termin werden die Daten zur Gebäudehülle aufgenommen und die vorhandene technische Gebäudeausrüstung (TGA) begutachtet

zum Anfang

Bei mir fehlt die Seite 3 des Bedarfsausweises. Wurde die etwa vergessen?

Nein. Diese Seite gibt es beim Bedarfausweis nicht. Sie wird nur für den Verbrauchsausweis benötigt.

zum Anfang

Müssen die im Energieausweis dargestellten Modernisierungsmaßnahmen realisiert werden?

Der Energieausweis dient zur Information, die Angaben sind Empfehlungen, aber keine Verordnungen.

zum Anfang

Energieausweis online erstellen - Bedarfsausweis
Bedarfsausweis Wohngebäude

  • Die verwendete Heizungsanlage (Standardkessel, Brennwertkessel, etc.) muß eingegeben werden.
  • Grundrissgeometrie sowie Baujahr Heizung und Gebäude müssen eingegeben werden.
  • Bedarfsausweis bei allen Gebäuden möglich. Die Berechnung ist umfangreicher und besser vergleichbar.

Gibt es Gebäude, die eine Ausnahme bilden bei den beschriebenen Anlässen zur Erstellung eines Energieausweises?

Ja, kleine Gebäude, die kleiner sind als 50 m², Ferienhäuser, die weniger als vier Monate im Jahr beheizt werden, denkmalgeschützte Gebäude und Kirchen bilden genau diese Ausnahme. Auch unbeheizte Gebäude und Betriebsgebäude zur Haltung von Tieren o.ä. benötigen keinen Energieausweis.

zum Anfang

Welche Vorteile habe ich, wenn ich den bedarfsbasierten Energieausweis vom Ingenieurbüro Cornelsen ausstellen lasse?

Mit uns – dem Ingenieurbüro Cornelsen – haben sie kompetente und unabhängige Ansprechpartner. Die Sachverständigen unseres Teams verfügen über Praxiserfahrung von über 10 Jahren und detaillierte Fachkenntnisse.

zum Anfang

In welchem Gesetzestext sind die Regelungen zu Ausstellung, Aussehen und Inhalt des Energieausweises zu finden?

Das Aussehen, die Berechnung und Ausstellung des Energieausweises sind in Deutschland in den Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Gesetzes zur Einsparung von Energie in Gebäuden festgelegt. Die aktuelle EnEV 2014 ist am 13. November 2013 in Kraft getreten. Rechtliche Grundlage für den Energieausweis bildet die Richtlinie 2002/91/EG des europäischen Parlaments.

zum Anfang

Wie fand der energetische Vergleich von Gebäuden in der Zeit vor der Novellierung der EnEV im Jahr 2007 statt?

Vor Einführung des Energieausweises gab es den sogenannten Energiesparnachweis, dieser war aber je nach Bundesland etwas unterschiedlich strukturiert. Einen bundesweit einheitlichen Energieausweis gab es vorher nicht. Daher konnte man Gebäude vor Novellierung der EnEV nicht so gut vergleichen.

zum Anfang

Wer muss den Energieausweis bezahlen, wenn eine einzelne Wohnung verkauft oder vermietet werden soll und eine Eigentümergemeinschaft Gebäudebesitzer des Mehrfamilienhauses ist?

In Eigentümergemeinschaften in einem Mehrfamilienhaus muss der verkaufs- oder vermietungswillige Eigentümer sich darum kümmern, dass der Energieausweis für potenzielle Käufer oder Mieter vorliegt. Laut aktueller Energieeinsparverordnung (EnEV) sind die Kosten von der Eigentümergemeinschaft zu tragen.

zum Anfang

Energieausweis online erstellen - Bedarfsausweis
Bedarfsausweis Wohngebäude

  • Die verwendete Heizungsanlage (Standardkessel, Brennwertkessel, etc.) muß eingegeben werden.
  • Grundrissgeometrie sowie Baujahr Heizung und Gebäude müssen eingegeben werden.
  • Bedarfsausweis bei allen Gebäuden möglich. Die Berechnung ist umfangreicher und besser vergleichbar.