FAQ – Sammlung

Was tun, wenn die Gebäudekonstruktion nicht in die Standard-Software passt?

Wenn die Geometrie Ihres Gebäudes nicht korrekt in die Online-Eingabe passt (z. B. wegen eines großen Anbaus oder einer untypischen Bauweise), müssen wir die Daten manuell im Büro bearbeiten. Dies verursacht zusätzliche Kosten, die in der Regel bei 290 Euro (inklusive MwSt.) liegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Grundrisspläne des Gebäudes, insbesondere:

  • Anbau
  • Altbau

Baujahr der Gebäudeteile (z. B. Anbau von 1980).

Wie können die Pläne übermittelt werden?

Senden Sie die Pläne per E-Mail an: info@online-energieausweis.org. Bitte antworten Sie auf die letzte E-Mail, damit wir die ID-Nummer Ihres Falls direkt zuordnen können.

Was passiert mit der Rechnung?

Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine korrigierte Rechnung, die den neuen Betrag (290 Euro) ausweist. Wenn Sie bereits eine Zahlung geleistet haben, wird lediglich der Differenzbetrag fällig.

Kann der Energieausweis nur für einen Gebäudeteil erstellt werden?

Ein Energieausweis, der nur auf einem Gebäudeteil basiert (z. B. Erdgeschoss ohne Anbau), ist in der Regel unvollständig und möglicherweise rechtlich nicht korrekt. Für eine korrekte Ausstellung müssen alle relevanten Gebäudeteile einbezogen werden.

Wann erfolgt der Rückruf?

Wenn weitere Informationen oder Unterlagen fehlen, rufen wir Sie zurück (Montag - Freitag zwischen 9 - 12 Uhr), um diese abzustimmen.

Was passiert nach dem Versand der Pläne?

Nach Erhalt der Pläne wird die manuelle Berechnung durchgeführt. Sie erhalten anschließend den finalen Energieausweis und die aktualisierte Rechnung.

Was zählt zur beheizten Wohnfläche?

Beheizte Wohnfläche umfasst Flächen, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Treppenhäuser gehören nicht zur Wohnfläche, können jedoch Teil der energetischen Nutzfläche sein.

Wie wird mit der energetischen Nutzfläche umgegangen?

Beheizte Flächen, die nicht direkt zur Wohnfläche gehören (z. B. Treppenhäuser), zählen zur energetischen Nutzfläche.

Wie werden Flächen unter Dachschrägen im Dachgeschoss berechnet?

  • Flächen unter 1,50 m Deckenhöhe: werden nicht gezählt.
  • Flächen zwischen 1,50 m und 2,00 m Deckenhöhe: zählen zur Hälfte.
  • Flächen über 2,00 m Deckenhöhe: zählen vollständig zur Wohnfläche.

Was ist mit dem Dachinnenraum gemeint, und welche Unterlagen werden benötigt?

Der Dachinnenraum umfasst ausgebauten Spitzboden und Dachschrägen. Bitte stellen Sie Fotos bereit, insbesondere von Dachflächenfenstern und deren Laibungen sowie sichtbaren Dämmungen oder Isolierungen.

Das Baujahr des Hauses ist unbekannt. Was soll ich tun?

  • Geben Sie ein geschätztes Baujahr an, z. B. 1900.
  • Wenn das Gebäude kernsaniert wurde, nennen Sie auch das Sanierungsjahr (z. B. „1900, kernsaniert 2012“).
  • Falls das genaue Baujahr fehlt, können Nachbarn oft weiterhelfen, indem Sie das Baujahr benachbarter Häuser erfragen.

Welche Modernisierungsempfehlungen gibt es für ein ausgebautes Dachgeschoss?

Bei gut ausgebautem Dachgeschoss wird empfohlen, Dämmungen von außen im Rahmen einer Dachsanierung vorzunehmen. Eine vollständige Erneuerung von innen ist oft teuer und nicht nachhaltig.

Was passiert, wenn die Zahlung bei der Online-Bestellung nicht funktioniert?

Wenn die Online-Zahlung aus irgendeinem Grund fehlschlägt (z. B. Fehlermeldung bei Sofortüberweisung oder technische Probleme), wird der Vorgang automatisch so behandelt, als hätten Sie auf Rechnung bestellt.

Welche Zahlungsmethoden stehen zur Verfügung?

  • Sofortüberweisung:
  • PayPal:
  • Visa, Mastercard
  • Rechnungskauf

Wie erfahre ich, ob meine Bestellung erfolgreich war?

Nach Abschluss der Bestellung erhalten Sie automatisch eine Bestätigungs-E-Mail. Diese enthält Details zu Ihrer Bestellung.

Was passiert nach der Bestellung, wenn ich auf Rechnung zahle?

Wenn Sie auf Rechnung zahlen (standardmäßig bei fehlgeschlagener Online-Zahlung):

  • Sie erhalten zunächst eine Bestätigungs-E-Mail.
  • Bei Lieferung bekommen Sie die Rechnung sowie eine Zahlungsaufforderung mit allen notwendigen Zahlungsdetails.

Kann ich den Betrag nachträglich überweisen?

Sie können nach Erhalt der Bestätigungs-Email den Betrag über die enthaltenen Links bezahlen. Alternativ überweisen Sie den Betrag , sobald Sie die Rechnung zusammen mit dem Originalausweis erhalten haben. Die Überweisungsdetails finden Sie in der E-Mail oder in der Rechnung.

Was sollte ich tun, wenn ich keine Bestätigungs-E-Mail erhalte?

Sollten Sie keine Bestätigungs-E-Mail erhalten, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner. Falls dort keine E-Mail zu finden ist, kontaktieren Sie unseren Kundenservice, um sicherzustellen, dass Ihre Bestellung korrekt verarbeitet wurde.

Wie kann ich sicherstellen, dass meine Bestellung erfolgreich durchgeführt wurde?

Sollte es bei einer der online Zahlungsmethoden (Sofortüberweisung, PayPal, Visa, Mastercard) zu einem technischen Fehler kommen, wird die Bestellung trotdem ausgelöst. Diese wird dann als Rechnungskauf behandelt, und Sie können den Betrag nach Lieferung überweisen.

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Verbrauchsdaten?

Verbrauchsdaten dürfen laut GEG 2024 nicht älter als 18 Monate sein. Ältere Daten werden nicht akzeptiert und müssen aktualisiert werden.

Warum kam es zu Fehlermeldungen beim Weiterklicken?

Fehlermeldungen treten auf, wenn Pflichtfelder nicht komplett ausgefüllt wurden. Solche Felder werden rot markiert und müssen ausgefüllt werden.

Wie wird der Energieverbrauchsausweis geprüft?

Nach Abschluss der und werden die Angaben manuell geprüft. Sind alle Daten schlüssig, wird der Energieverbrauchsausweis ausgestellt.

Welche Zahlungsmethoden stehen zur Verfügung?

Es kann entweder online (z. B. via PayPal, Kreditkarte, Sofort) oder nachträglich per Rechnung (Überweisung) bezahlt werden.

Wie erfolgt die Lieferung des Energieverbrauchsausweises?

Der Energieverbrauchsausweis wird nach erfolgreicher Prüfung an die angegebene E-Mail-Adresse versendet. Auf Wunsch erfolgt gegen eine Gebühr zusätzlich der Postversand.

Was tun, wenn bei klick auf "weiter" nichts passiert?

Bitte prüfen Sie, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt sind. Rot markierte Felder weisen auf fehlende Angaben hin. Wenn alle rot markierten Felder ausgefüllt sind kommen Sie nach klick auf "weiter" zu Schritt 2. (Kundendaten).

Wie kann der Kundenservice kontaktiert werden?

Der Kundenservice ist über E-Mail oder telefonisch (Mo - FR von 9 - 12 Uhr) erreichbar und hilft bei Problemen oder offenen Fragen.

  • Telefon: 040-209 339 850
  • E-Mail: info@online-energieausweis.org

Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Das GEG ist ein Gesetz, das die energetischen Anforderungen an Gebäude regelt. Es vereint frühere Regelungen wie die Energieeinsparverordnung (EnEV), das EEWärmeG und das EnEG in einem einheitlichen Gesetz. Ziel ist es, den Klimaschutz zu fördern und die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern.

Wer ist vom GEG betroffen?

Das GEG gilt für Neubauten, Bestandsgebäude, gemischt genutzte Gebäude sowie Wohn- und Nichtwohngebäude. Es betrifft sowohl Bauherren als auch Eigentümer, die wesentliche Umbauten planen oder ihre Heizungsanlagen erneuern müssen.

Was bedeutet die 65%-Regel für Heizungen?

Ab 2024 müssen neu installierte Heizungen mindestens 65 % ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken. Betroffen sind unter anderem:

  • Wärmepumpen
  • Biomasseheizungen
  • Solarthermieanlagen
  • Hybridheizungen

Gibt es eine Austauschpflicht für alte Heizungen?

Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und nicht der Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik entsprechen, dürfen nicht weiter betrieben werden. Ausnahmen gelten für:

  • Selbstbewohnte Gebäude von Eigentümern, die vor 2002 eingezogen sind
  • Technisch unzumutbare Fälle

Welche Anforderungen gelten für Neubauten?

Neubauten müssen ab 2024 mindestens den Standard eines Effizienzhauses 55 (EH 55) erfüllen. Dazu gehören:

  • Strengere Anforderungen an die Gebäudehülle
  • Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien
  • Verbesserte Dämmung

Was sind die Anforderungen für Bestandsgebäude?

Bestandsgebäude unterliegen neuen Vorgaben wie der Dämmung ungedämmter Dachböden oder oberster Geschossdecken, dem hydraulischen Abgleich von Heizsystemen und Modernisierungspflichten bei größeren Umbauten.

Was ändert sich bei Energieausweisen?

Energieausweise müssen detailliertere Informationen enthalten, wie CO₂-Emissionen und Sanierungsempfehlungen. Sie bleiben weiterhin 10 Jahre gültig und müssen bei Verkauf oder Vermietung vorgelegt werden.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Dazu gehören:

  • Verstöße gegen die Austauschpflicht alter Heizungen
  • Fehlende Dämmungen
  • Falsche Angaben im Energieausweis

Welche Förderungen gibt es?

Förderprogramme der KfW und des BAFA unterstützen Maßnahmen wie den Austausch alter Heizungen, Dämmungen und die Nutzung erneuerbarer Energien. Förderungen stehen für Sanierungen und Neubauten zur Verfügung.

Welche Ausnahmen gelten?

Das GEG sieht Ausnahmen vor, unter anderem für:

  • Denkmalschutzgebäude
  • Kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche
  • Selbstbewohnte Gebäude, die vor 2002 bezogen wurden

Wo finde ich den Volltext des GEG?

Der vollständige Text ist verfügbar auf der Seite: gesetze-im-internet.de.