Bestellung und Bezahlung
Welche Zahlungsmethoden gibt es?
PayPal, Kreditkarte (Visa und Mastercard) oder Kauf auf Rechnung. Bei Rechnungskauf kommt die Rechnung mit dem fertigen Ausweis, der Betrag wird danach überwiesen.
Was passiert, wenn die Online-Zahlung fehlschlägt?
Die Bestellung wird trotzdem ausgelöst und wie ein Rechnungskauf behandelt. Sie können den Betrag über die Links in der Bestätigungs-E-Mail nachholen oder nach Lieferung überweisen; die Bankverbindung steht auf der Rechnung.
Wie erfahre ich, ob meine Bestellung angekommen ist?
Nach dem Absenden sehen Sie eine Bestellbestätigung auf dem Bildschirm und erhalten sie per E-Mail, zusammen mit dem Ansichtsausweis und dem Datenblatt Ihrer Eingaben. Kommt keine E-Mail, prüfen Sie den Spam-Ordner und rufen Sie uns sonst an.
Wann wird mein Ausweis geprüft und geliefert?
Ein Diplom-Ingenieur prüft Ihre Angaben frühestens zwölf Stunden nach der Bestellung, mit dem Same-Day-Service noch am selben Tag. Bis dahin können Sie Ihre Eingaben kostenfrei ändern. Sind die Angaben schlüssig, wird der Ausweis beim DIBt registriert und als PDF an Ihre E-Mail-Adresse geschickt, auf Wunsch zusätzlich als Qualitätsdruck per Post.
Wie erreiche ich den Kundenservice?
- Telefon: 040 / 209 339 850, Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr
- E-Mail: info@online-energieausweis.org
Antworten Sie bei Rückfragen zu einer Bestellung auf unsere letzte E-Mail, dann ist die Vorgangsnummer gleich dabei.
Angaben zum Gebäude
Was zählt zur beheizten Fläche, und was ist die energetische Nutzfläche?
Gefragt ist die beheizte Fläche. Keller und Garage zählen nur, wenn sie beheizt sind. Treppenhäuser und Flure gehören nicht zur Wohnfläche, aber zur energetischen Gebäudenutzfläche, auf die sich die Kennwerte beziehen. Ist die Nutzfläche nicht bekannt, wird sie nach § 82 Absatz 2 GModG aus der Wohnfläche abgeleitet: mit dem Faktor 1,35 bei bis zu zwei Wohnungen mit beheiztem Keller, sonst mit 1,2.
Wie werden Flächen unter Dachschrägen gezählt?
Nach der Wohnflächenverordnung:
- Flächen mit weniger als 1 m lichter Höhe zählen nicht.
- Flächen mit 1 bis 2 m lichter Höhe zählen zur Hälfte.
- Flächen ab 2 m lichter Höhe zählen voll.
Das Baujahr des Hauses ist unbekannt. Was soll ich angeben?
Ein geschätztes Baujahr, zum Beispiel 1900. Wurde das Gebäude kernsaniert, nennen Sie zusätzlich das Jahr der Sanierung. Das genaue Baujahr steht meist in der Bauakte beim Bauamt; oft helfen auch die Baujahre der Nachbarhäuser.
Welche Fotos werden gebraucht?
Je ein Foto von Außenwand, Dach, Fenstern und Heizung; sie sind seit dem GEG Grundlage der Modernisierungsempfehlungen (§ 83 Absatz 1 GModG). Bei einem ausgebauten Dach helfen zusätzlich Aufnahmen der Dachflächenfenster und sichtbarer Dämmung. Fotos lassen sich auch nach der Bestellung noch hochladen.
Wie alt dürfen die Verbrauchsdaten sein?
Das jüngste Abrechnungsjahr darf bei Ausstellung höchstens 18 Monate zurückliegen (§ 82 Absatz 4 GModG). Ältere Abrechnungen reichen nicht; dann ist ein neueres Jahr nachzureichen oder der Bedarfsausweis der Weg.
Beim Klick auf „weiter“ passiert nichts. Was fehlt?
Ein Pflichtfeld. Fehlende Angaben sind rot markiert; sobald alle ausgefüllt sind, geht es zu den Kundendaten weiter. Zwischenstände bleiben gespeichert.
Welche Modernisierungsempfehlung gibt es für ein ausgebautes Dachgeschoss?
Bei einem fertig ausgebauten Dachgeschoss empfehlen wir, die Dämmung im Zuge einer Dachsanierung von außen aufzubringen. Eine Erneuerung von innen zerstört den Ausbau und ist meist teurer.
Besondere Gebäude und Bearbeitung im Büro
Mein Gebäude passt nicht in die Online-Eingabe. Was nun?
Lässt sich die Geometrie nicht im Formular abbilden, etwa wegen eines großen Anbaus mit anderem Baujahr oder einer untypischen Bauweise, übernehmen wir die Eingabe im Büro. Dafür fallen 295 € inklusive Mehrwertsteuer an, der Preis der Offline-Stufe. Senden Sie Grundrisse und Ansichten als Antwort auf unsere letzte E-Mail an info@online-energieausweis.org, mit dem Baujahr jedes Gebäudeteils. Fehlt etwas, rufen wir Sie zurück. Nach der Berechnung erhalten Sie den Ausweis und eine korrigierte Rechnung; eine bereits geleistete Zahlung wird angerechnet.
Kann der Energieausweis nur für einen Gebäudeteil erstellt werden?
Der Energieausweis gilt für das ganze Gebäude (§ 79 Absatz 2 GModG). Ein Ausweis nur für das Erdgeschoss oder ohne den Anbau wäre unvollständig. Getrennte Ausweise gibt es nur, wenn Gebäudeteile rechtlich getrennt zu behandeln sind, etwa der Wohn- und der Gewerbeteil eines Mischgebäudes.
Gesetz
Was ist das Gebäudeenergiegesetz, und was ist das GModG?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat am 1. November 2020 die Energieeinsparverordnung, das Energieeinsparungsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammengeführt. Es regelt die energetischen Anforderungen an Neubau und Bestand, die Anlagentechnik und den Energieausweis. Seit dem 29. Juli 2026 heißt es Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG); die neuen Regeln zum Energieausweis gelten ab dem 1. Januar 2027.
Welche Bußgelder drohen beim Energieausweis?
Wer den Energieausweis bei der Besichtigung nicht vorlegt, nach Vertragsschluss nicht übergibt, die Pflichtangaben in der Immobilienanzeige weglässt oder falsche Daten bereitstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € (§ 108 Absatz 2 GModG). Höhere Bußgelder bis 50.000 € gelten für Verstöße gegen die baulichen Anforderungen, etwa fehlende Dämmung bei Neubau und Sanierung.
Welche Gebäude brauchen keinen Energieausweis?
Kleine Gebäude mit nicht mehr als 50 m² Nutzfläche, Ferienhäuser mit weniger als vier Monaten Nutzung im Jahr, Kirchen und andere Gebäude für Gottesdienste, unbeheizte Gebäude, Betriebsgebäude zur Tierhaltung und Betriebsgebäude, die auf unter 12 Grad beheizt werden (§ 79 Absatz 4 GModG und § 2 GModG). Baudenkmäler sind bis zum 31. Dezember 2026 befreit; ab 2027 brauchen auch sie bei Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis.
Was ändert sich 2027 beim Energieausweis?
Für Nichtwohngebäude wird nur noch der Bedarfsausweis ausgestellt, für Wohngebäude bleibt der Verbrauchsausweis mit zwei statt drei Abrechnungsjahren. Alle Ausweise werden maschinenlesbar ausgestellt und nennen zusätzlich absolute Werte in Megawattstunden. Die Einzelheiten stehen unter Energieausweis ab 2027.
Wo finde ich den Gesetzestext?
Unter Gesetzestext GEG und GModG steht jeder Paragraph mit allen Änderungsstufen bis 2030. Der amtliche Text steht bei gesetze-im-internet.de.
Stand: 21.10.2026. Fachlich geprüft von Dipl.-Ing. (FH) Jens Cornelsen, Energieausweis-Aussteller seit 2007.
Verbrauchsausweis Wohnen
Der schnelle Ausweis für Verkauf und Vermietung.
- Aus drei Jahren Heizkostenabrechnung
- In 10 bis 20 Minuten ausgefüllt
- Bis Ende 2026: ab 5 Wohnungen, Baujahr ab 1978 oder saniert