Energieausweis für Bürogebäude

Wer ein Bürogebäude verkauft oder vermietet, braucht einen Energieausweis für Nichtwohngebäude. Wir erstellen ihn als Bedarfsausweis nach DIN V 18599, mit den Zonen, die ein Bürohaus tatsächlich hat: Büros, Besprechung, Flure, Sanitärräume und Technik. Kleine Bürohäuser bestellen Sie online ab 500 € inklusive Mehrwertsteuer, größere mit einem Festpreisangebot.

Ein Bürohaus mit bis zu 500 m² Nutzfläche und drei Zonen erfassen Sie online und bestellen direkt. Für ein größeres Bürogebäude, etwa mehrere Etagen mit Lüftungs- oder Kälteanlage, senden Sie über dieselbe Strecke eine kostenlose Angebotsanfrage.

Welcher Ausweis für ein Bürogebäude gilt

Bis zum 31. Dezember 2026 kann ein Bürogebäude noch einen Verbrauchsausweis erhalten. Er braucht drei Jahre Wärme- und Stromverbrauch des ganzen Gebäudes. Haben die Mieter eigene Stromverträge, fehlen diese Zahlen oft, und der Bedarfsausweis ist der einfachere Weg. Ab 2027 wird für Bürogebäude ohnehin nur noch der Bedarfsausweis ausgestellt; die Übergangsregeln stehen auf der Seite Verbrauchsausweis Gewerbe nur noch bis 31.12.2026. Der Ausweis gilt immer für das ganze Gebäude (§ 79 Absatz 2 GModG): Wer nur eine Etage vermietet, legt den Ausweis des Hauses vor.

Die Zonen eines Bürogebäudes

Im Bedarfsausweis wird das Bürohaus in Zonen geteilt. Jede Zone erhält ein Nutzungsprofil aus DIN V 18599-10, das festlegt, wie lange, wie warm, wie hell und mit wie viel Außenluft der Bereich betrieben wird. Für ein Bürogebäude kommen vor allem diese Profile in Frage:

NutzungsprofilBeleuchtung in LuxAußenluft in m³ je m² und Stunde
Einzelbüro und Gruppenbüro5004
Großraumbüro ab sieben Arbeitsplätzen5006
Besprechung, Sitzung, Seminar50015
WC und Sanitärräume20015
Verkehrsflächen1000
Lager, Technik, Archiv1000,15

Alle diese Profile rechnen mit 21 °C im Heizfall und 24 °C im Kühlfall, Nutzung von 7 bis 18 Uhr an 250 Tagen im Jahr und einer Absenkung um 4 K außerhalb der Betriebszeit. Die ab 2027 maßgebliche Ausgabe DIN/TS 18599-10:2025-10 hebt die Beleuchtungsstärke in Büro- und Besprechungsräumen von 500 auf 750 Lux an; die übrigen Werte der Tabelle bleiben gleich.

Ein kleines Bürohaus kommt meist mit drei Zonen aus: Büro, Verkehrsflächen und Sanitärräume. Teeküchen, einzelne Besprechungsräume und Lager werden einer passenden Zone zugeschlagen, solange sie zusammen nicht mehr als 5 Prozent der Fläche ausmachen und ähnlich versorgt werden. Für einen Serverraum gilt diese Zusammenfassung nicht, weil er sehr hohe innere Lasten hat; er wird als eigene Zone gerechnet.

Wann eine einzige Zone genügt

Für Bürogebäude, auch mit Laden, Gewerbebetrieb oder Gaststätte, erlaubt das Gesetz ein vereinfachtes Verfahren mit nur einer Zone (§ 32 GModG). Dann wird das ganze Gebäude mit dem Profil Einzelbüro gerechnet, ohne Warmwasserbedarf (Anlage 6 GModG); nur eine Gaststätte oder Kantine im Haus bringt 1,5 kWh je Sitzplatz und Tag in die Bilanz. Das ist zulässig, wenn

  • Büros und Verkehrsflächen zusammen mehr als zwei Drittel der Fläche einnehmen,
  • alle Räume auf dieselbe Art beheizt und mit Warmwasser versorgt werden,
  • das Gebäude nicht gekühlt wird; ein gekühlter Laden, Gewerbebetrieb oder eine gekühlte Gaststätte bis 450 m² im Bürohaus ist erlaubt,
  • höchstens 10 Prozent der Fläche mit Glüh- oder Halogenlampen oder indirekt beleuchtet werden und
  • eine Lüftungsanlage außerhalb der Büros die Grenzwerte für Ventilatoren einhält.

Die Kühlung von Serverräumen bleibt dabei als Energie für Produktionsprozesse außer Betracht. Das vereinfachte Verfahren gilt nach § 81 Absatz 2 GModG auch für den Ausweis eines bestehenden Bürogebäudes.

Was der Ausweis bei Büros zeigt

Der Ausweis eines Bürogebäudes bilanziert neben Heizung und Warmwasser auch Lüftung, Kühlung und die eingebaute Beleuchtung. Er zeigt den Bedarf an End- und Primärenergie, getrennt nach Energieträgern, und vergleicht ihn mit einem Referenzgebäude gleicher Geometrie und Nutzung. Die Modernisierungsempfehlungen setzen dort an, wo das Gebäude Energie verliert: alte Leuchtstofflampen ohne Präsenzmelder, eine Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung, Split-Geräte in einzelnen Räumen oder eine ungedämmte Fassade mit großen Fensterflächen.

Was wir von Ihnen brauchen

Unterlagen für den Energieausweis eines Bürogebäudes

  • Grundrisse aller Geschosse mit der Nutzung der Räume, oder Außenmaße und Geschosshöhen
  • Baujahr sowie Aufbau von Außenwand, Dach, Bodenplatte und Fenstern, soweit bekannt
  • Heizung und Warmwasser: Erzeuger, Energieträger und Baujahr, dazu Durchlauferhitzer in Teeküchen
  • Lüftungsanlage mit Volumenstrom, versorgten Bereichen und Wärmerückgewinnung
  • Kühlung: zentrale Kältemaschine oder Split-Geräte und die Räume, die sie versorgen
  • Beleuchtung: Art der Leuchten und ob Präsenzmelder oder tageslichtabhängige Regelung vorhanden sind
  • Fotos von Fassade, Technikräumen und einem typischen Büro

Fehlt eine Angabe, setzen wir Werte nach Baujahr ein, wo das Gesetz es erlaubt. Ein Termin vor Ort ist in der Regel nicht nötig.

Aushang im Bürogebäude

Ein Bürohaus ohne Publikumsverkehr muss seinen Ausweis nicht aushängen; er wird bei Verkauf und Vermietung vorgelegt und übergeben. Die Aushangpflicht trifft Ämter, Bürgerbüros und andere behördlich genutzte Bürogebäude mit starkem Publikumsverkehr. Dort hängt der Ausweis aus, wenn mehr als 250 m² Nutzfläche Publikumsverkehr haben (§ 80 Absatz 6 GModG); ab 2027 fällt diese Flächengrenze weg.

Preis für den Energieausweis eines Bürogebäudes

Ein Bürohaus bis 500 m² Nutzfläche mit höchstens drei Zonen erfassen Sie selbst im Editor und bestellen online ab 500 €. Mit Sichtung Ihrer Pläne durch uns, telefonischer Beratung und persönlichem Energieberater kostet der Ausweis ab 700 €. Für größere Bürogebäude nennt das Angebot einen Festpreis; er richtet sich nach der Zahl der Zonen, den Lüftungs- und Kälteanlagen und danach, wie vollständig die Unterlagen sind. Mehrere Bürogebäude eines Eigentümers rechnen wir gebündelt ab. Alle Preise enthalten Mehrwertsteuer und DIBt-Registrierung; Einzelheiten zum Produkt stehen auf der Seite Bedarfsausweis Gewerbe.

Häufige Fragen

Hat das Bürohaus auch Wohnungen, braucht es dann zwei Ausweise?

Das hängt von den Flächenanteilen ab. Die Regeln für Gebäude mit Gewerbe und Wohnungen stehen in der Übersicht zum Energieausweis für Gewerbe.

Zählt die Kühlung des Serverraums mit?

Im vereinfachten Verfahren nicht, das Gesetz nimmt sie ausdrücklich heraus. Im Mehrzonenmodell erhält der Serverraum eine eigene Zone; ob seine Kühlung als Prozessenergie unberücksichtigt bleibt, klären wir am konkreten Gebäude.

Wie lange ist der Ausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellung. Wird das Gebäude so umgebaut, dass ein neuer Ausweis nötig ist, verliert der alte schon vorher seine Gültigkeit.

Muss ein Energieberater das Gebäude besichtigen?

Nein, in der Regel genügen Pläne, Fotos und die Angaben zur Technik. Bei großen Gebäuden mit umfangreicher Anlagentechnik bieten wir im Angebot einen Termin vor Ort an.

Energieausweis für Ihr Bürogebäude

  • Bedarfsausweis nach DIN V 18599 ab 500 € inklusive Mehrwertsteuer
  • Zonen für Büro, Besprechung, Flure, Sanitärräume und Technik
  • Bis 500 m² und drei Zonen online, größere Bürohäuser mit Festpreisangebot
  • Geprüft von einem Diplom-Ingenieur und beim DIBt registriert

Stand: 21.10.2026. Fachlich geprüft von Dipl.-Ing. (FH) Jens Cornelsen, Energieausweis-Aussteller seit 2007.