Ausweisart wählen und Bestellung starten
Verbrauchsausweis Wohnen
Der schnelle Ausweis für Verkauf und Vermietung.
- Aus drei Jahren Heizkostenabrechnung
- In 10 bis 20 Minuten ausgefüllt
- Bis Ende 2026: ab 5 Wohnungen, Baujahr ab 1978 oder saniert
Bedarfsausweis Wohnen
Der genaue Ausweis, unabhängig vom Heizverhalten.
- Für jedes Gebäude, auch unsanierten Altbau
- Ohne Verbrauchsdaten
- Grundlage für Sanierung und iSFP
GEG-Nachweis Wohnen
Der Nachweis für Neubau und Sanierung.
- Für den Bauantrag beim Bauamt
- Berechnung nach DIN V 18599
- Geprüft vom Diplom-Ingenieur
Verbrauchsausweis Gewerbe
Der schnelle Ausweis für Verkauf und Vermietung.
- Aus drei Jahren Wärme- und Stromverbrauch
- Für Büro, Handel, Praxis und mehr
- Komplett online ausgefüllt
Bedarfsausweis Gewerbe
Der genaue Ausweis, unabhängig von der Nutzung.
- Mehrzonenmodell nach DIN V 18599
- Ohne Verbrauchsdaten
- Grundlage für Sanierungen
GEG-Nachweis Gewerbe
Der Nachweis für Neubau und Sanierung.
- Für den Bauantrag beim Bauamt
- Berechnung nach DIN V 18599
- Individuelles Angebot
Unsicher, welcher Ausweis der richtige ist? Der Check unter Welcher Energieausweis ist der richtige? klärt es in wenigen Angaben. Was ein Energieausweis enthält und wann er Pflicht ist, steht auf der Seite Energieausweis online erstellen.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Das Erklärvideo zeigt in wenigen Minuten, worin sich die beiden Ausweise unterscheiden.
- 10 Jahre gültig
- Beim DIBt registriert
- Geprüft vom Diplom-Ingenieur
In vier Schritten zum Energieausweis
Wählen Sie oben direkt aus. Wenn Sie unsicher sind, nimmt Ihnen der Check unter „Welcher Energieausweis?“ die Entscheidung ab.
Geführtes Formular, nur die Angaben Ihrer Ausweisart. Zwischenstände bleiben gespeichert.
Ein Diplom-Ingenieur prüft auf Plausibilität und fragt nach, wenn etwas fehlt.
Registriertes PDF per E-Mail, auf Wunsch zusätzlich gedruckt per Post.
Was Sie vor dem Start bereithalten sollten
Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller ist der Ausweis fertig.
Für den Verbrauchsausweis
- Heizkostenabrechnungen oder Brennstoffrechnungen über drei zusammenhängende Jahre
- Bei vermieteten Gebäuden: Hausverwaltung oder Messdienst stellt sie auf Anfrage bereit
- Bei Öl und Pellets genügen die Lieferscheine, bei Gas und Fernwärme die Jahresabrechnung
Für den Bedarfsausweis
- Angaben zu Wandaufbau, Dach, Fenstern, Keller und Heizung
- Baupläne und Baubeschreibung helfen — es gibt sie oft in der Bauakte beim Bauamt
- Fehlende Werte setzen wir normgerecht an, das ist zulässig und üblich
Immer benötigt: Adresse, Baujahr von Gebäude und Heizung, beheizte Fläche sowie Fotos von Dach, Fenstern, Heizung und Außenwand — seit dem GEG für die Modernisierungsempfehlungen vorgeschrieben. Welche Angabe in welchem Abschnitt gefragt ist, zeigt das Merkblatt zum Verbrauchsausweis Wohnen.
Wenn Verbrauchsdaten fehlen oder lückenhaft sind
Der häufigste Grund, warum eine Bestellung ins Stocken gerät — und fast immer lösbar. Die vier Fälle aus der Praxis:
Die Abrechnungen gehören zum Gebäude, nicht zur Person. Voreigentümer, Hausverwaltung oder Messdienst können sie herausgeben — Techem, ista, Brunata und andere tun das auf Anfrage.
Leerstand macht den Ausweis nicht unmöglich: Die Zeiten werden rechnerisch berücksichtigt. Wichtig ist nur, dass Sie sie angeben — sonst fällt der Kennwert zu niedrig aus.
Dann ist der Verbrauchsausweis nicht zulässig. Der Bedarfsausweis ist hier der Weg: Er kommt ohne Verbrauchsdaten aus und wird allein aus Bausubstanz und Anlagentechnik gerechnet.
Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 schreibt das GEG den Bedarfsausweis vor, es sei denn, das Gebäude wurde auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht. Der Check prüft das mit. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt diese Pflicht, dann genügt auch für diese Gebäude der Verbrauchsausweis.
Wie lange dauert es?
Ausfüllen: beim Verbrauchsausweis meist 10 bis 20 Minuten, beim Bedarfsausweis länger. Zwischenstände lassen sich speichern. Sind die Angaben vollständig, geht der Ausweis in der Regel am nächsten Werktag heraus — mit SameDay-Service noch am selben. Rückfragen verschieben den Termin um die Zeit, die die Antwort braucht.
Was kostet es?
Der Preis hängt an der Ausweisart: Verbrauchsausweis Wohnen ab 65 €, Verbrauchsausweis Gewerbe ab 95 €, Bedarfsausweis Wohnen ab 115 €, inklusive Mehrwertsteuer. Wohngebäude ab 5 Wohneinheiten fallen in die XL-Stufe: 75 € beim Verbrauchsausweis, 170 € beim Bedarfsausweis. Weitere Aufschläge entstehen nur durch Zusatzleistungen, die Sie selbst wählen.
Was nach dem Absenden passiert
- Ihre Angaben werden auf Plausibilität geprüft, bei Bedarf fragen wir nach.
- Die Berechnung läuft — beim Bedarfsausweis über unseren Rechenkern nach DIN V 18599.
- Der Ausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert und erhält seine Registriernummer.
- Sie erhalten das PDF per E-Mail. Alle Dokumente bleiben in Ihrem Konto abrufbar.
Den vollständigen Weg mit allen Zwischenschritten beschreibt der Bestellprozess Energieausweis.
Häufige Stolpersteine bei der Eingabe
- Wohnfläche statt beheizter Fläche: Gefragt ist die beheizte Fläche — Keller und Garage zählen nur, wenn sie beheizt werden.
- Warmwasser vergessen: Wird es über die Heizung erzeugt, gehört der Anteil dazu, sonst fällt der Kennwert zu niedrig aus.
- Lücken zwischen den Abrechnungszeiträumen: Die drei Jahre müssen zusammenhängen.
- Baujahr der Heizung mit dem des Gebäudes verwechselt: Beides wird getrennt abgefragt.
Wie sich eine falsche Angabe nachträglich korrigieren lässt, steht unter Eingabefehler und Korrekturen.
Wer den Ausweis ausstellt
Ausstellen darf einen Energieausweis nur, wer die Voraussetzungen des GEG erfüllt. Bei uns ist das ein Diplom-Ingenieur — mehr dazu unter Energieausweis-Aussteller. Die Bedarfsberechnung läuft über unseren eigenen Rechenkern nach DIN V 18599, der gegen die Referenzsoftware byte-genau geprüft wird. Für Neubau und Sanierung stellen wir zusätzlich den GEG-Nachweis für Wohngebäude und den GEG-Nachweis für Nichtwohngebäude aus.
Verbrauchsausweis Wohnen
Der schnelle Ausweis für Verkauf und Vermietung.
- Aus drei Jahren Heizkostenabrechnung
- In 10 bis 20 Minuten ausgefüllt
- Bis Ende 2026: ab 5 Wohnungen, Baujahr ab 1978 oder saniert