Häufige Fragen zum Verbrauchsausweis Gewerbe
- Warum gibt es die Unterscheidung zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?
- Was hat es mit dem Energieverbrauchskennwert auf sich?
- Was geht beim Verbrauchsausweis für Gewerbeobjekte in die Berechnung ein?
- Von welchen Faktoren werden die Werte im Verbrauchsausweis geprägt?
- Warum weichen die Werte im Ausweis von meinen Abrechnungen ab?
- Meine Abrechnungen decken Zeiträume ab, die länger oder kürzer als ein Jahr sind. Geht das trotzdem?
- Welche Konsequenzen hat ein schlechter Energiekennwert?
- Bei mir fehlt die Seite 2 des Verbrauchsausweises. Wurde die vergessen?
- Welche Vorteile bietet der Verbrauchsausweis?
- Gibt es auch Nachteile beim Verbrauchsausweis?
- Muss ich den Energieausweis aushängen?
- Wie lange ist der Energieausweis gültig?
- Gilt der vom Ingenieurbüro Cornelsen erstellte Energieausweis bundesweit?
- Müssen die Modernisierungsempfehlungen umgesetzt werden?
- Was ändert sich 2027 für Nichtwohngebäude?
Weiterführende Informationen:
– Informationen zum Verbrauchsausweis
– Verbrauchsausweis Gewerbe
– Statistiken zum Verbrauchsausweis Gewerbe
Warum gibt es die Unterscheidung zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?
Der Energieausweis wurde ab dem 1. Juli 2008 stufenweise eingeführt, von Anfang an mit zwei Berechnungswegen: dem verbrauchsbasierten Verbrauchsausweis aus den Abrechnungen der letzten drei Jahre und dem bedarfsbasierten Bedarfsausweis aus einer energetischen Bilanz des Gebäudes.
Bei Vermietung und Verkauf eines Nichtwohngebäudes genügt bis Ende 2026 der Verbrauchsausweis. Er weist den Verbrauch für Heizung und Warmwasser sowie den Stromverbrauch für Beleuchtung, Lüftung und Kühlung getrennt aus. Nur bei Neubau, Sanierung mit Gesamtbilanz und Erweiterung ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Für Nichtwohngebäude endet diese Wahlmöglichkeit: Ab dem 1. Januar 2027 lässt das Gebäudemodernisierungsgesetz bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung nur noch den Bedarfsausweis zu. Ein bis zum 31. Dezember 2026 ausgestellter Verbrauchsausweis bleibt zehn Jahre gültig. Einzelheiten stehen auf der Seite Verbrauchsausweis Gewerbe nur noch bis 31.12.2026.
Was hat es mit dem Energieverbrauchskennwert auf sich?
Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, wird der tatsächliche Heizenergieverbrauch mit einem standortbezogenen Klimafaktor bereinigt und wie der Stromverbrauch durch die Nettogrundfläche geteilt. So führt ein hoher Verbrauch in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes.
Was geht beim Verbrauchsausweis für Gewerbeobjekte in die Berechnung ein?
Ob Gaststätte, Hotel, Bürogebäude, Produktionsstätte, Schule oder Werkstatt: Beim Verbrauchsausweis für ein Nichtwohngebäude wird neben dem Verbrauch für Heizung und Warmwasser auch der Stromverbrauch des Gebäudes für Kühlung, Lüftung und Beleuchtung erfasst (§ 82 Absatz 2 GModG). Beide Kennwerte stehen getrennt im Ausweis und werden den Vergleichswerten der jeweiligen Gebäudekategorie gegenübergestellt.
Von welchen Faktoren werden die Werte im Verbrauchsausweis geprägt?
Das Ergebnis hängt stark von der Nutzung ab. Wird ein energetisch schlechtes Gebäude kaum beheizt oder stehen Flächen leer, kann der Ausweis trotzdem gut ausfallen; ein Betrieb mit langen Öffnungszeiten und viel Technik treibt den Stromkennwert nach oben.
Warum weichen die Werte im Ausweis von meinen Abrechnungen ab?
§ 82 Absatz 3 GModG verlangt eine Witterungsbereinigung des Heizenergieverbrauchs. Dafür veröffentlicht der Deutsche Wetterdienst monatlich Klimafaktoren je Postleitzahl, die den Verbrauch eines Abrechnungszeitraums auf das langjährige Mittel am Referenzstandort Potsdam umrechnen. Der Stromverbrauch wird nicht bereinigt.
In die Berechnung gehen ein:
- der Gebäudestandort über die Postleitzahl,
- die Abrechnungszeiträume der drei Jahre,
- die Klimafaktoren für diese Zeiträume und diesen Standort,
- der Mittelwert der drei bereinigten Jahresverbräuche.
Meine Abrechnungen decken Zeiträume ab, die länger oder kürzer als ein Jahr sind. Geht das trotzdem?
Ja. Entscheidend ist, dass die Abrechnungen zusammen drei zusammenhängende Jahre ergeben. Wir rechnen die Zeiträume auf drei gleich lange Perioden um.
Welche Konsequenzen hat ein schlechter Energiekennwert?
Keine unmittelbaren. Der Energieausweis dient nach § 79 Absatz 1 GModG ausschließlich der Information. Ein schlechter Kennwert verpflichtet nicht zur Modernisierung, er kann aber Miete und Kaufpreis beeinflussen.
Bei mir fehlt die Seite 2 des Verbrauchsausweises. Wurde die vergessen?
Nein. Die Seite mit dem berechneten Energiebedarf gibt es nur im Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis füllt stattdessen die Seite mit dem erfassten Energieverbrauch.
Welche Vorteile bietet der Verbrauchsausweis?
Er ist günstig und kommt ohne Zonierung aus. Liegen drei zusammenhängende Abrechnungsjahre für Wärme und Strom vor, bestellen Sie den Ausweis online und erhalten ihn in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Gibt es auch Nachteile beim Verbrauchsausweis?
Ja. Der Kennwert hängt von der Nutzung ab und kann deshalb ungünstig ausfallen. Die Qualität von Gebäudehülle und Anlagentechnik geht nicht in die Bewertung ein, und für eine Sanierungsplanung fehlt die Aufschlüsselung nach Zonen und Bauteilen.
Muss ich den Energieausweis aushängen?
Nur bei starkem Publikumsverkehr: behördlich genutzte Gebäude ab 250 m² Nutzfläche immer, andere Gebäude wie Läden, Hotels oder Praxen ab 500 m² Nutzfläche, sobald ein Energieausweis vorliegt (§ 80 Absatz 6 und 7 GModG). Den passenden Aushang in Ausweis-Optik liefern wir als Zusatzleistung mit.
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum (§ 79 Absatz 3 GModG). Das gilt auch für einen Verbrauchsausweis, der 2026 ausgestellt und 2027 oder später verwendet wird.
Gilt der vom Ingenieurbüro Cornelsen erstellte Energieausweis bundesweit?
Ja. Der Energieausweis ist bundesrechtlich geregelt und gilt in jedem Bundesland, unabhängig vom Sitz des Ausstellers. Jeder Ausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert.
Müssen die Modernisierungsempfehlungen umgesetzt werden?
Nein. Die Empfehlungen informieren darüber, welche Maßnahmen sich für das Gebäude lohnen. Eine Pflicht zur Umsetzung begründen sie nicht.
Was ändert sich 2027 für Nichtwohngebäude?
Ab dem 1. Januar 2027 wird für ein Nichtwohngebäude kein Verbrauchsausweis mehr ausgestellt. Der Bedarfsausweis erhält Effizienzklassen von A bis G, absolute Werte in Megawattstunden und wird nach DIN/TS 18599:2025-10 berechnet. Ein vorher ausgestellter Verbrauchsausweis bleibt bis zu seinem Ablauf verwendbar. Einzelheiten stehen auf der Seite Was sich 2027 für Nichtwohngebäude ändert.
Stand: 21.10.2026. Fachlich geprüft von Dipl.-Ing. (FH) Jens Cornelsen, Energieausweis-Aussteller seit 2007.
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