Verbrauchsausweis Gewerbe
Im Verbrauchsausweis Gewerbe wird der Endenergieverbrauch Wärme und der Endenergieverbrauch Strom ermittelt
Auch beim Verbrauchsausweis Gewerbe wird der tatsächliche Verbrauch des Gebäudes für die Berechnung der Energiekennwerte herangezogen. Zusätzlich wird beim Gewerbegebäude der Stromverbrauch erfasst. Im Idealfall sollte nur der Gebäudebezogene Strom für Beleuchtung, Hilfsenergie, Belüftung, Klimatisierung und sonstige Gebäudetechnik berücksichtigt werden. Wird der Gebäudestrom nicht separat erfasst, dann müssen alle zusätzlichen Geräte bzw. Stromverbraucher auf dem Energieausweis vermerkt werden.Im Ergebnis wird der Endenergieverbrauch Wärme und der Endenergieverbrauch Strom berechnet und in der Farbskala widergegeben. Aus beiden Werten und den jeweiligen Primärenergiefaktoren wird der Primärenergieverbrauch ermittelt.
Beispiel: Endenergieverbrauch Wärme Endenergieverbrauch Strom Farbskala vom Verbrauchsausweis Gewerbe
Beispiel Energieausweis und Datenblatt jetzt downloaden
Ermittlung der Energieverbrauchskennziffer
Bei Gewerbeobjekten muss seit dem 1. Juli 2009 bei Verkauf des Gebäudes, bei Vermietung oder Leasing ein Energieausweis erstellt werden. In den meisten Fällen reicht laut Gesetz der Verbrauchsausweis aus. Bei Neubauten ist der Bedarfsausweis Pflicht. Mehr Aufwand als bei Wohnobjekten ist bei der Ermittlung des Primärenergieverbrauches nötig.
Bei Altbauten Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis
Bei Produktions- und Werkstätten, Büro- und Verwaltungsgebäuden, Geschäftshäusern, Schulen, Krankenhäusern, Hotels und Gaststätten wird ein Energieausweis erstellt, der nicht nur die Erfordernisse beim Heizungs- und Wasserverbrauch sowie Lüftungsaufwand erfasst. Auch die Kühlung bzw. Klimatisierung und die vorhandene Beleuchtung müssen berücksichtigt werden. Eigentümer von Altbauten können zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen.
Diagramm: Durchschnittliche Heizverbräuche ausgewählter Gewerbeobjekte in kWh/m².
Energieausweis für jeden Gebäudeteil bei gemischt genutzten Objekten
Zählen zu einem Gebäude Gewerbebetrieb wie auch Wohnung, handelt es sich also um eine gemischt genutzte Immobilie, muss für jeden einzelnen Gebäudeteil sowie für die jeweilige Nutzungsform ein Energieausweis ausgestellt werden.Der Energieausweis für gewerbliche Gebäude ist zehn Jahre gültig. In öffentlich genutzten Gebäuden mit einer Nutzfläche von mehr als 1.000 m² muss der Energieausweis an gut sichtbarer Stelle ausgehängt werden.
Die geografische Lage und der Heizzeitraum spielen eine große Rolle
Der Verbrauchsausweis ist ein Energieausweis für Gebäude, der drei zusammenhängende Verbrauchsjahre der Heizung als Berechnungsgrundlage heranzieht. Dabei wird ein Mittelwert gebildet und durch die energetische Gebäudenutzfläche geteilt.Um einzelne Gebäude deutschlandweit vergleichen zu können, wird die geografische Lage und der Heizzeitraum bei der Berechnung berücksichtigt. Dies erfolgt mit den vom Deutschen Wetterdienst zur Verfügung gestellten Klimafaktoren.
Weiterführende Infrormationen:
– Verbrauchsausweis
– Häufige Fragen zum Verbrauchsausweis Gewerbe
– Statistiken zum Verbrauchsausweis Gewerbe
- 3 zusammenhängende Jahre Heizverbräuche müssen eingegeben werden.
- 3 zusammenhängende Jahre Stromverbräuche müssen eingegeben werden.
- Eingabe von Baujahr Heizung, Gebäude und Klimaanlage.
- Verbrauchsausweis Gewerbe bei allen Nichtwohngebäuden möglich (bei Vermietung/Verkauf).