Energieausweis für Gewerbehalle und Lagerhalle

Eine Werkhalle, eine Produktionshalle und ein Logistiklager haben wenig gemeinsam außer der Höhe. Für den Energieausweis zählt, wie warm die Halle gehalten wird, wie lange sie in Betrieb ist und womit sie beheizt wird. Manche Halle braucht gar keinen Ausweis. Diese Seite zeigt, wann die Pflicht gilt und wie wir Ihre Halle als Bedarfsausweis nach DIN V 18599 rechnen, online ab 500 € oder mit Festpreisangebot.

Kleine Halle mit Büro bis 500 m² Nutzfläche und drei Zonen: online erfassen und direkt bestellen. Große Produktions- oder Logistikhalle: Angebot anfragen, kostenlos und mit Festpreis und Termin in der Antwort.

Braucht die Halle überhaupt einen Energieausweis?

Das Gebäudeenergiegesetz gilt für Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden. Einige Gebäude nimmt es ausdrücklich aus (§ 2 Absatz 2 GModG). Keinen Energieausweis brauchen

  • Betriebsgebäude, die auf weniger als 12 °C beheizt werden, etwa eine nur frostfrei gehaltene Lagerhalle,
  • Betriebsgebäude, die weniger als vier Monate im Jahr beheizt und weniger als zwei Monate gekühlt werden,
  • Betriebsgebäude, die nach ihrem Zweck großflächig und lang anhaltend offen gehalten werden müssen,
  • Traglufthallen und Zelte.

Für ein Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche gelten die Vorschriften zum Energieausweis ebenfalls nicht (§ 79 Absatz 4 GModG). Alle anderen Hallen brauchen bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing einen Energieausweis. Der Energieeinsatz für Produktionsprozesse ist dabei nicht Gegenstand des Gesetzes; es erfasst Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser und Beleuchtung des Gebäudes (§ 2 GModG). Für die Wärme aus Maschinen und Arbeitsmitteln setzt die Norm einen festen Wert als innere Wärmequelle an.

Welche Temperatur die Norm für Ihre Halle ansetzt

DIN V 18599-10 unterscheidet Hallen nach der Art der Arbeit. Je schwerer die Arbeit, desto kühler darf die Halle sein:

NutzungsprofilHeizen auf °CBeleuchtung in LuxAußenluft in m³ je m² und Stunde
Halle, schwere Arbeit im Stehen153003,5
Halle, mittelschwere Arbeit überwiegend im Stehen174002,5
Halle, leichte Arbeit überwiegend im Sitzen205001,5
Lagerhalle, Logistikhalle121501
Lager, Technik, Archiv211000,15

Arbeitshallen rechnet die Norm mit Betrieb von 7 bis 16 Uhr an 230 Tagen im Jahr. Lager- und Logistikhallen laufen rund um die Uhr an 365 Tagen, ohne Absenkung, und werden auf 12 °C gehalten. Ein Lagerraum im Bürotrakt hat ein eigenes Profil mit 21 °C; welches Profil passt, hängt also an der Nutzung des Raums. Die ab 2027 maßgebliche Ausgabe DIN/TS 18599-10:2025-10 hebt die Beleuchtungsstärke für Hallen mit leichter Arbeit von 500 auf 750 Lux an und lässt die übrigen Werte der Tabelle unverändert.

Hallenheizung und hohe Räume

Bei einer lichten Raumhöhe über 4 m behandelt DIN V 18599-5 die Heizung als Hallenheizung. Hellstrahler, Dunkelstrahler, Warmlufterzeuger und indirekte Lufterhitzer haben dort eigene Kennwerte für Wärmeübergabe, Erzeugung und Hilfsenergie. Warme Luft steigt unter das Dach; wie gut eine Anlage die Wärme im Arbeitsbereich hält, geht über die Kennwerte der Wärmeübergabe in die Bilanz ein. Deshalb brauchen wir für eine Halle die Art der Heizung und die Raumhöhe.

Die Hülle einer Halle besteht oft aus großen Dach- und Wandflächen mit wenig Dämmung, aus Lichtbändern und Toren. Jedes dieser Bauteile geht mit seiner Fläche und seinem Wärmedurchgang in die Bilanz ein. Die Modernisierungsempfehlungen setzen deshalb bei Hallen häufig am Dach, an den Lichtbändern oder an der Heizung an.

Halle mit Büro: eine Zone oder mehrere

Eine Halle mit angebautem Büro, Sozialräumen und Sanitärräumen wird in der Regel in mehrere Zonen geteilt, weil Halle und Büro verschiedene Nutzungsprofile haben. DIN V 18599-1 bildet zuerst je Nutzungsprofil eine Zone und teilt Räume gleicher Nutzung nur dann weiter, wenn sie anders konditioniert sind: ein gekühltes oder mechanisch belüftetes Büro wird zu einer eigenen Zone neben den frei gelüfteten Büros. Das Heizsystem ist kein Zonenkriterium. Dunkelstrahler in der Halle und Heizkörper im Büro sind zwei Versorgungsbereiche, und eine Zone darf mehrere davon haben.

Für einen Gewerbebetrieb bis 1.000 m² Nutzfläche, der neben der Halle nur Büro-, Lager-, Sanitär- und Verkehrsflächen hat, erlaubt das Gesetz ein vereinfachtes Verfahren mit einer Zone (§ 32 GModG). Gerechnet wird dann für das ganze Gebäude mit dem Profil für Hallen mit leichter Arbeit und 1,5 kWh Warmwasser je Beschäftigten und Tag (Anlage 6 GModG). Voraussetzung ist, dass Halle und Verkehrsflächen mehr als zwei Drittel der Fläche ausmachen, alle Räume auf dieselbe Art beheizt und mit Warmwasser versorgt werden und das Gebäude nicht gekühlt wird. Was für die Büroflächen selbst gilt, steht auf der Seite Energieausweis für Bürogebäude.

Was wir für den Ausweis einer Halle brauchen

Unterlagen für den Energieausweis einer Gewerbehalle

  • Grundriss mit Halle, Büro, Sozial- und Sanitärräumen, dazu die lichte Höhe der Halle
  • Art der Arbeit in der Halle oder Nutzung als Lager, mit Betriebszeiten und Solltemperatur
  • Heizung: Strahler, Warmluft, Fußbodenheizung oder Heizkörper, mit Energieträger und Baujahr
  • Aufbau von Dach und Wänden, Lichtbänder und Oberlichter, Tore und Fenster mit ihren Größen
  • Lüftungsanlagen, Kühlung im Büro oder in der Halle, Warmwasser für Duschen
  • Beleuchtung der Halle mit Art der Leuchten und ihrer Regelung, Fotos von Halle und Technik

Preis für den Energieausweis einer Halle

Eine kleine Halle mit Büro bis 500 m² Nutzfläche und höchstens drei Zonen erfassen Sie selbst im Editor und bestellen online ab 500 €. Mit Sichtung Ihrer Pläne, telefonischer Beratung und persönlichem Energieberater kostet der Ausweis ab 700 €. Für größere Produktions- und Logistikhallen nennt das Angebot einen Festpreis nach Zonen, Heizung und Unterlagen. Alle Preise enthalten Mehrwertsteuer und DIBt-Registrierung. Die allgemeinen Regeln für Gewerbegebäude stehen in der Übersicht zum Energieausweis für Nichtwohngebäude, das Produkt auf der Seite Bedarfsausweis Gewerbe.

Häufige Fragen

Unsere Lagerhalle wird nur frostfrei gehalten. Brauchen wir einen Ausweis?

Wird die Halle nach ihrem Zweck auf weniger als 12 °C beheizt, gilt das Gesetz für sie nicht, und ein Energieausweis ist nicht vorgeschrieben. Hat das Gebäude zusätzlich ein normal beheiztes Büro, klären wir im Einzelfall, wie es zu behandeln ist.

Muss der Ausweis in der Halle aushängen?

Nur bei starkem Publikumsverkehr, etwa in einer Verkaufshalle oder einem Baumarkt, und bis Ende 2026 erst ab mehr als 500 m² Nutzfläche mit Publikumsverkehr. Eine Werk- oder Lagerhalle ohne Kundenverkehr legt den Ausweis bei Verkauf und Vermietung vor.

Wir vermieten nur einen Teil der Halle. Reicht ein Ausweis dafür?

Der Energieausweis gilt für das ganze Gebäude (§ 79 Absatz 2 GModG). Wer einen Teil vermietet, legt den Ausweis der gesamten Halle vor.

Energieausweis für Ihre Halle

  • Hallenprofile nach Art der Arbeit, von 12 °C im Lager bis 20 °C
  • Hallenheizung mit Strahlern oder Warmluft nach DIN V 18599-5
  • Halle mit Büro bis 500 m² online ab 500 €, größere mit Festpreisangebot
  • Geprüft von einem Diplom-Ingenieur und beim DIBt registriert

Stand: 21.10.2026. Fachlich geprüft von Dipl.-Ing. (FH) Jens Cornelsen, Energieausweis-Aussteller seit 2007.