Beim Bedarfsausweis für Gewerbe bzw. Nichtwohngebäude erfolgt die Berechnung der Energiekennwerte über das sogenannte Mehrzonenmodell. Dabei wird das Gebäude in verschiedene Nutzungszonen unterschiedlicher Konditionierung (Heizung, Kühlung, Belüftung und Beleuchtung) unterteilt. Die jeweilige Energielast pro Zone wird über standardisierte Randbedingungen bzw. über die nach EnEV definierten Nutzlasten ermittelt. Der Austausch zwischen den Zonen spielt in der Berechnung ebenfalls eine Rolle.
Die Qualität bzw. Dämmwirkung der Außenbauteile wie Dach, Außenwand, Fenster und Boden haben gleichermaßen einen großen Einfluss auf den ermittelten Endenergiebedarf wie der Wirkungsgrad und die Effizienz der verwendeten Anlagentechnik für Heizung, Kühlung, Belüftung und Beleuchtung.
Neben dem Endenergiebedarf wird der Primärenergiebedarf oder auch die sogenannte „Gesamtenergieeffizienz“ ermittelt. Diese leitet sich vom Endenergiebedarf ab und wird über den Primärenergiefaktor entweder erhöht oder verringert. Je niedriger der Primärenergiefaktor ist, desto „nachhaltiger“ wird die Energie erzeugt bzw. desto weniger CO2 wird in der Gesamtbilanz freigesetzt. Daher ist Beispielsweise die Beheizung mit Holzpellets oder der Einsatz von Solarmodulen sehr CO2-Effizient. Der Einsatz von fossilen Energieträgern wie Erdgas und Heizöl hingegen wird mit einem höheren Primärenergiefaktor belegt.
Beispiel: Primaerenergiebedarf Farbskala vom Bedarfsausweis Gewerbe
Wir stellen den Bedarfsausweis für Gewerbe – wie auch alle anderen Energieausweise – auf der Basis des aktuellen GEG (vormals EnEV) aus.
Verbrauchsausweise werden auf Basis des Verbrauchs von Heizung (Holz, Kohle, Gas, Öl usw.) erstellt, aussagekräftigere Fakten kommen eindeutig bei der Erstellung des Bedarfsausweises zusammen. Ob Bausubstanz, Gebäudegeometrie oder Anlagetechnik – die tatsächlichen Zahlen machen die bedarfsorientierte Bewertung möglich. Der Bedarfsausweis ist von keinerlei nutzungsbedingten Einwirkungen geprägt.
Versteht sich von selbst, dass das Erstellen eines Bedarfsausweises sich darum auch aufwendiger gestaltet als das Ausarbeiten eines Verbrauchsausweises. Wir können Ihnen die professionelle Analyse garantieren. Unser Expertenwissen in den Bereichen Bauphysik, Bauplanung, Anlagentechnik und unsere stetige Weiterbildung, beispielsweise im Metier des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), gewährleisten Ihnen Qualität.
Die theoretische Energiebedarfsrechnung ist Fundament für den Bedarfsausweis für Gewerbe. In die Energiebedarfsberechnung fließen die Werte der einzelnen Wärme übertragenden Flächen sowie die Dämmwerte mit ein. Welcher Art ist die Heizungsanlage und in welcher Qualitätsklasse ist diese aufgeführt?
Die Antworten auf die Fragen bilden die Basis bei der Berechnung des theoretischen Energiebedarfs. Das Verhalten des einzelnen Energieverbrauchers bleibt dabei außen vor. Geprägt wird der Bedarfsausweis in der Regel von dem Wert, der den Stand der Heizkostenabrechnung widerspiegelt sowie den Primärbedarf, den Gesamtenergiebedarf.
Der Energieausweis gibt Aufschluss darüber, in welcher Klasse sich Ihr Gebäudeobjekt aus energetischer Sicht zum Zeitpunkt der Berechnung befindet. Wir beraten Sie zusätzlich über sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen, die zur Senkung des Energieverbrauchs und damit zur Kostenreduzierung beitragen sollen.
Weiterführende Infrormationen:
– Bedarfsausweis
– Häufige Fragen zum
Bedarfsausweis Gewerbe
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